Zulieferer der Luftfahrtindustrie – Luftfahrtprodukthaftpflichtversicherung!

Risikomanagement
Versicherungsmanagement
Luftfahrtprodukthaftpflichtversicherung

Wenn ein Unternehmen Produkte in die Luftfahrtindustrie liefert oder gar herstellt, haftet dieses gegenüber Dritten für Schäden, die aus Fehlern im Einbau oder der fehlerhaften Beschaffenheit des Produktes entstehen. Hierbei können Personen- und Sachschäden sowie Sachfolgeschäden und Vermögensschäden in hohem Ausmaß entstehen. 

Vor dem Hintergrund der immer komplexeren Technologien und einer hohen Wertsteigerung sehen sich Unternehmen heute immer vielfältigeren und steigenden Haftungsrisiken ausgesetzt. 

Trotz aller Risikoverbesserungsmaßnahmen muss faktisch jederzeit mit einem Schadenereignis gerechnet werden. 

Daher steigt der Bedarf für entsprechend weitgehenden Risikotransfer, der dem Unternehmen im Schadenfall dabei hilft, Schäden auszugleichen, ohne dabei auf übermäßig eigene Kapitalrücklagen und Liquidität zurückgreifen zu müssen, die dann unter Umständen nicht mehr für Investitionen und zur Weiterentwicklung des Kerngeschäfts zur Verfügung stehen würden. 

Dies unter Berücksichtigung der Tatsache, dass eine Versicherung niemals vollumfänglich alle Risiken eines Unternehmens übernimmt und entsprechende Maßnahmen zur Schadenverhütung wesentlich sind. 

Ein modernes Unternehmen ohne entsprechenden Versicherungsschutz für seine Haftungsrisiken ist heute kaum denkbar. Eine moderne Haftpflichtpolice besteht aus einer Deckung für Risiken, die sich aus dem Betrieb als solches ergeben und einer Deckung für Risiken aus der Lieferung von Erzeugnissen/Erbringung von Leistungen, dem sog. Produkthaftpflichtrisiko. 

Die Grundlage hier bildet die sogenannte Betriebs- bzw. Risikobeschreibung. 

Für Unternehmen, welche die Luftfahrtindustrie beliefern, reicht eine klassische Haftpflicht-Deckung nicht aus, denn diese sieht für diese Branche gravierende Deckungsausschlüsse vor. 

Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind hier i.d.R. Ansprüche aus Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen sowie von Teilen von Luft- oder Raumfahrzeugen, soweit diese Teile im Zeitpunkt der Auslieferung durch den Versicherungsnehmer oder von ihm beauftragte Dritte ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen sowie den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeuge bestimmt waren, Tätigkeiten, (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen sowie Luft- oder Raumfahrzeugteilen. 

Zulieferunternehmen der Luftfahrtindustrie benötigen daher eine entsprechend auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Zusatzdeckung, die sogenannte Luftfahrt-Produkthaftpflicht-Versicherung. Diese deckt die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Unternehmen aus der Herstellung oder Lieferung von Produkten einschließlich dem Vertrieb fremd hergestellter Produkte und ergänzt so das betriebliche Versicherungsprogramm. Versicherungsschutz über diese Police besteht für Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für bestimmte Kosten wie z.B. Aus- und Einbaukosten, Kosten für Verbindungs-, Vermischungs-, Verarbeitungsschäden, Prüf- und Sortierkosten sowie Kosten für die Weiterver- und Bearbeitung. 

Versicherungsschutz besteht auch für das sogenannte Grounding-Risiko, also dem Schaden durch die behördlich angeordnete Stilllegung von Luftfahrzeugen als Folge eines versicherten Personen- oder Sachschadens. Nicht versichert sind allerdings Kosten der Neu- oder Nachlieferung mangelfreier Produkte. Zudem bestehen weitere Einschränkungen des Versicherungsschutzes, welche entsprechend zu prüfen sind. 

Über die Höhe der richtigen Deckungssumme sowie die Versicherungsprogrammgestaltung kann keine allgemeingültige Aussage getroffen werden. Hier ist, aufgrund der Komplexität, Expertenwissen gefragt. 

Als Versicherungsmakler für Unternehmen stehen wir hier unseren Kunden zur Seite und unterstützen diese wie eine ausgelagerte Versicherungsabteilung. 

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