Zahlung der Versicherungs-Erst- und Folgeprämie: Wichtige Aspekte für einen wirksamen Versicherungsschutz.

Versicherungsmanagement
Zahlung der Versicherungs-Erst- und Folgeprämie: Wichtige Aspekte für einen wirksamen Versicherungsschutz.

Vielen Versicherungsnehmern ist jedoch nicht bewusst, welche rechtlichen Konsequenzen eintreten können, wenn Erst- oder Folgeprämien nicht rechtzeitig gezahlt werden. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf Sie achten sollten, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden. 

Zahlung der Erstprämie: Grundvoraussetzung für Versicherungsschutz

Gemäß § 1 Satz 2 VVG ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, die vereinbarte Prämie zu zahlen. Besonders relevant ist die Erstprämie, da der Versicherungsschutz erst mit deren fristgerechter Zahlung beginnt. 

Fristen: 

  • Die Erstprämie ist unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen (§ 33 Abs. 1 VVG).
  • Bei Lebensversicherungen beträgt die Frist 30 Tage (§ 152 Abs. 3 VVG).

Rechtsfolgen bei Nichtzahlung: 

  • Wird die Erstprämie nicht rechtzeitig gezahlt, besteht kein Versicherungsschutz.
  • Der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten (§ 37 VVG), solange die Zahlung nicht geleistet wurde.
  • Sollte ein Versicherungsfall eintreten, bevor die Zahlung erfolgt ist, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet.
  • Hat der Versicherungsnehmer die Verzögerung nicht zu vertreten, bleibt der Vertrag bestehen.
  • Der Versicherer ist nur leistungsfrei, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. 

Folgeprämien: Risiken bei Zahlungsverzug:

Auch bei laufenden Versicherungsverträgen ist es essenziell, dass die Prämien pünktlich gezahlt werden. 

Vorgehensweise des Versicherers bei Nichtzahlung: 

  1. Der Versicherer setzt dem Versicherungsnehmer eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen (§ 38 Abs. 1 VVG).
  2. Das Mahnschreiben muss bestimmte Angaben enthalten, darunter den rückständigen Betrag, anfallende Zinsen und Kosten sowie die drohenden Rechtsfolgen.
  3. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist, kann der Versicherer:
    • Den Versicherungsschutz im Schadenfall verweigern.
    • Den Vertrag fristlos kündigen (§ 38 Abs. 3 VVG).
  4. Die Kündigung kann bereits in der Mahnung für den Fall der Nichtzahlung angedroht werden.

Möglichkeiten zur Vertragsfortführung: 

  • Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Fristablauf doch noch zahlt.
  • Der Versicherer bleibt aber leistungsfrei, falls in der Zwischenzeit ein Schaden eintritt.
  • Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung beschränkt sich der Prämienanspruch des Versicherers auf den Zeitraum, in dem Versicherungsschutz bestand (§ 39 Abs. 1 VVG).

Fazit: Pünktliche Zahlung sichert Ihren Versicherungsschutz: Die fristgerechte Zahlung der Erst- und Folgeprämien ist eine grundlegende Pflicht des Versicherungsnehmers. Werden Prämien nicht gezahlt, drohen erhebliche Konsequenzen, darunter der Verlust des Versicherungsschutzes und die Kündigung des Vertrags. Um Risiken zu vermeiden, sollten Unternehmen sicherstellen, dass Prämien rechtzeitig an den Versicherer überwiesen werden und Zahlungsausfälle aktiv vermieden werden. 

Durch die Erteilung eines Lastschriftmandates ist die Prämie stets rechtzeitig gezahlt, wenn bei Abbuchung ausreichende Kontodeckung vorhanden ist. So wird das Risiko einer nicht rechtzeitig gezahlten Prämie minimiert und ein Fristenverzug kann dem Kunden nicht angelastet werden, ganz gleich wann der Versicherer die Prämie einzieht. 

Haben Sie Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz und/oder wünschen Sie eine professionelle und objektive Beratung? Sprechen Sie uns gerne an. Als Versicherungsmakler für Unternehmen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Strategisch und persönlich. 

 

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