Ein Thema aus der Praxis – die vorläufige Deckung

Die vorläufige Deckung (auch: Deckungszusage) stellt dafür eine bewährte Lösung dar.
Was ist die vorläufige Deckung?
Die vorläufige Deckung ist ein rechtlich selbstständiger Versicherungsvertrag, der genau vor Abschluss des Hauptvertrages und in der Regel vor Zahlung der Erstprämie beginnt. Sie schafft sofortigen Versicherungsschutz, obwohl der formelle Hauptvertrag – typischerweise durch Police oder Versicherungsschein – noch nicht wirksam geworden ist.
Gesetzliche Regelungen (VVG §§ 49–52)
Nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regeln die §§ 49 bis 52 die Bedingungen:
- § 49 VVG: Inhalt des vorläufigen Vertrags, u. a. automatische Einbeziehung der AGB und Informationspflichten
- § 50 VVG: Bei Nicht-Zustandekommen des Hauptvertrags besteht oft ein Anspruch des Versicherers auf anteilige Prämie (pro rata)
- § 51 VVG: Stundung der Prämienzahlung; Versicherer kann Ausnahmen in Textform festlegen
- § 52 VVG: Beendigung der vorläufigen Deckung – z. B. mit Annahme oder Ablehnung des Hauptvertrags, Zeitablauf oder Kündigung durch Versicherer
Merkmale der vorläufigen Deckung
- Self-standing-Vertrag: Eigenständige rechtliche Grundlage; der Versicherer ist leistungspflichtig, auch wenn die Prämie noch nicht gezahlt wurde
- Zielsetzung: Eilige Deckung bei positiven Verhandlungsstand zwischen Antragsteller und Versicherer, bevor die Risikoprüfung abgeschlossen ist, kann gewährt werden (bspw. bei Erweiterung der Risiken oder kurzfristigen Events)
- Prämienregelung: Wird der Hauptvertrag später wirksam, erfolgt meist eine Verrechnung. Bei Ablehnung wird die Prämie anteilig berechnet und in Rechnung gestellt
- Informationspflichten: Reduzierte Pflichten im Rahmen der VVG-Reform; häufig Verzicht auf vorvertragliche Informationen, eingeschränktes Widerrufsrecht (außer bei Fernabsatzverträgen)
Besonderheit bei gewerblichen Verträgen
Gerade gewerbliche Versicherungen, etwa die Betriebshaftpflicht, Inhaltsversicherung oder der Firmenrechtsschutz, können durch vorläufige Deckungen rechtzeitig abgesichert werden, wenn Eilbedürftigkeit besteht.
Für Sie als Kunden ist die vorläufige Deckung daher besonders wichtig.
Fazit
Die vorläufige Deckung ist ein kraftvolles Werkzeug im gewerblichen Versicherungskontext. Sie bietet sofortigen Schutz, ohne auf Formalitäten zu warten, und ist rechtlich durch das VVG klar geregelt. Haben Sie Fragen zu Ihrem Versicherungsprogramm? Lassen Sie uns sprechen. Wir beraten Sie fachlich fundiert, objektiv und in Ihrem Sinne.