Warum eine persönliche D&O Versicherung sinnvoll sein kann.

Eine D&O Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung) kann entsprechende Risiken abfangen.
Bei dieser Versicherung handelt es sich um eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zur Absicherung der persönlichen Haftung von Organen. Sie schützt das Privatvermögen der Organe einer Gesellschaft vor möglichen Ansprüchen des Unternehmens (Innenhaftung) und Dritter (Außenhaftung) für einen reinen Vermögensschaden, also einem Schaden, welcher keinem Personen- oder Sachschaden vorausgegangen sein muss, im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit. Dabei hat die D&O Versicherung die Funktion der Prüfung, ob die Ansprüche gegen versicherte Personen gerechtfertigt sind. Wenn dies der Fall ist, werden diese im Rahmen der Deckung befriedigt, andernfalls wehrt der Versicherer die Ansprüche gegen die versicherte Person ab und übernimmt die Kosten des Rechtsstreits (passive Rechtsschutzfunktion).
Üblicherweise wird die D&O Versicherung durch das Unternehmen abgeschlossen. Das Unternehmen selbst ist Versicherungsnehmer mit allen Rechten und Pflichten.
Den Organen des Unternehmens, z.B. Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, Prokuristen, Beiräte und leitende Angestellte, steht als versicherte Personen gemeinschaftlich der Versicherungsschutz zur Verfügung.
Doch nicht immer stellt diese Konstellation die beste Lösung dar.
In Fällen, in welchen zum Beispiel aufgrund einer komplexen Firmenstruktur nicht sichergestellt werden kann, dass für den betroffenen Personenkreis ausreichend Versicherungsschutz zur Verfügung gestellt werden kann, da die Deckung durch z.B. andere Schadenfälle bereits abgeschmolzen wurde, oder der Versicherungsmarkt für dieses Unternehmen nur eine begrenzte Versicherungskapazität zur Verfügung stellt und bzw. oder der Versicherungsschutz gravierende Ausschlüsse zur Risikobegrenzung für den Versicherer vorsieht, ist der Abschluss einer persönlichen D&O Versicherung eine sinnvolle Alternative.
Der Abschluss einer persönlichen Deckung kann darüber hinaus auch dann sinnvoll sein, wenn das Unternehmen der Führungskraft selbst keine Einblicke in die Vertragsgestaltung gewähren möchte oder befürchtet wird, dass nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen der oder die Nachfolger/in den Versicherungsschutz reduziert, bevor der Schadenersatz gegen die betroffene Person geltend gemacht wurde (Problematik bei der „Claims-made-Deckung“ der klassischen Firmen-D&O).
Eine persönliche D&O Deckung wird darüber hinaus auch gerne von Interims-Manager eingekauft, da diese oftmals gleichzeitig in mehreren Unternehmen oder auch Stiftungen tätig sind und ihr Risiko entsprechend vernünftig abgesichert wissen wollen.
Mit dem Abschluss einer persönlichen D&O Versicherung ist sichergestellt, dass die versicherte Person die „Hoheit“ über den Vertrag behält. Anders als bei der Unternehmens-D&O-Deckung ist die versicherte Person auch der Versicherungsnehmer. Die Deckung und die Versicherungssumme gelten ausschließlich der Person.
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