Die FINC-Klausel (Financial Interest Cover) – Vorteile und Risiken im Überblick.

Die exportorientierte Ausrichtung der deutschen Wirtschaft eröffnet zahlreiche Chancen – gleichzeitig steigen jedoch auch die Anforderungen an ein professionelles Risikomanagement. Eine zentrale Herausforderung stellt dabei die Absicherung internationaler Standorte dar, insbesondere in sogenannten „non-admitted“-Staaten.
Was bedeutet „non-admitted“?
Etwa 140–160 Länder weltweit gelten aus versicherungsrechtlicher Sicht als Verbotsstaaten („non-admitted“). In diesen Ländern dürfen Risiken ausschließlich durch lokal zugelassene Versicherer gedeckt werden. Das bedeutet: Eine Absicherung über einen deutschen oder anderweitig nicht lokal registrierten Versicherer ist grundsätzlich unzulässig.
Während Risiken in Staaten wie Österreich im Rahmen der Freedom-of-Service (FOS)-Regelung problemlos aus dem EU-Ausland versichert werden können, zählen Länder wie die USA, China, Brasilien oder auch die Schweiz zu den nicht zugänglichen Märkten.
Wird der Versicherungsschutz weltweit gewährt sind entsprechende Details zu prüfen. Oftmals heißt es hier „soweit lokal zulässig“. Diese Deckungen und der Bedarf des jeweiligen Unternehmens sind dann im Detail zu analysieren.
Die FINC-Klausel als Lösungsbaustein
Unternehmen mit Standorten in Verbotsstaaten stehen in der Praxis häufig vor der Wahl zwischen einem internationalen Versicherungsprogramm mit lokalen Policen – oder einer alternativen Lösung: der sogenannten FINC-Klausel (Financial Interest Cover). Diese Klausel ermöglicht es, internationale Risiken zumindest anteilig über eine deutsche Police abzusichern. Die FINC-Klausel gewinnt allerdings auch dann an Relevanz, wenn eine lokale „Stand-alone“-Police unzureichend ist oder gar nicht abgeschlossen werden kann. Sie kann in diesem Fall entweder als Ergänzung zur lokalen Deckung oder als eigenständiger („Ground-Up“) Schutz dienen – immer mit dem Ziel, finanzielle Auswirkungen auf die deutsche Muttergesellschaft abzusichern.
Funktionsweise der FINC-Klausel
Die FINC-Klausel verfolgt den Grundgedanken, Risiken ausländischer (Tochter)- Gesellschaften als finanzielles Interesse der deutschen Muttergesellschaft zu interpretieren. Dadurch bleibt die Versicherung rein auf das deutsche Risiko bezogen, wodurch die lokalen regulatorischen Anforderungen des jeweiligen Verbotsstaates unberührt bleiben.
Voraussetzung für die Versicherungsleistung ist allerdings, dass sich ein Schadenfall bei der ausländischen Einheit negativ auf die Konzernbilanz der Muttergesellschaft auswirkt. Nur dann ist ein Vermögensverlust gegeben, den ein deutscher Versicherer rechtlich kompensieren darf.
Vorteile der FINC-Klausel
- Kosteneffizienz: Die FINC-Klausel ist in der Regel deutlich günstiger als ein vollumfängliches internationales Versicherungsprogramm mit lokalen Policen.
- Verfügbarkeit am Markt: Sie ist eine anerkannte und gängige Lösung im Industrieversicherungsumfeld und kann meist im Sinne des Versicherungsnehmers gestaltet werden.
- Flexibilität: Besonders geeignet für Unternehmen mit überschaubarem Auslandsrisiko oder geringer Risikodichte im Ausland.
Risiken und Einschränkungen
Trotz der genannten Vorteile ist die FINC-Klausel keineswegs eine vollwertige Alternative zum internationalen Programm. Vielmehr kann sie als „Teillösung“ verstanden werden, deren Wirksamkeit stark von der konkreten Ausgestaltung und den lokalen Risiken sowie der Kundenkonstellation abhängt:
- Begrenzter Leistungsumfang: Nicht jeder Schaden im Ausland führt automatisch zu einem relevanten finanziellen Nachteil bei der Muttergesellschaft. Das heißt, die Klausel greift nicht immer
- Komplexität in der Schadendefinition: Die wirtschaftliche Auswirkung auf die Konzernbilanz muss klar definiert und nachvollziehbar sein – dies erfordert fundierte Erfahrung.
- Gesellschaftsrechtliche Bindung: Eine Absicherung ist i.d.R. nur dann möglich, wenn die ausländische Einheit gesellschaftsrechtlich zur Mutter gehört. Andernfalls kann keine Leistung erfolgen.
- Transferproblematik: Die Entschädigungszahlung erfolgt an die Muttergesellschaft. Ein direkter Transfer an die Tochter im Verbotsland ist rechtlich ausgeschlossen und ein Mittelzufluss über die Mutter-Gesellschaft nicht immer einfach darstellbar
- Verrechnungsproblematik: Eine Weitergabe der anteiligen Masterprämie an die Tochtergesellschaft könnte als unzulässige Versicherungstätigkeit im Verbotsstaat gewertet werden – mit potenziellen rechtlichen Konsequenzen für das Management vor Ort.
- Pflichtversicherung: Ist im jeweiligen Land eine lokale Pflichtversicherung vorgeschrieben, kann diese nicht über eine FINC-Klausel dargestellt werden
Fazit: Chancen nutzen, Risiken kennen
Die FINC-Klausel bietet eine wirtschaftlich sinnvolle Möglichkeit, sich gegen internationale Risiken anteilig abzusichern – vorausgesetzt, die rechtlichen und bilanziellen Anforderungen werden sorgfältig geprüft und abgestimmt. Entscheidend ist dabei ein individuell zugeschnittener Ansatz, der sowohl die Bedürfnisse der deutschen Muttergesellschaft als auch die tatsächlichen Risiken in den Auslandsniederlassungen berücksichtigt. Nur durch eine präzise vertragliche Gestaltung und eine ganzheitliche Betrachtung kann sichergestellt werden, dass die FINC-Klausel ihren Zweck erfüllt und im Schadenfall tatsächlich greift.
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