Transporte für den eigenen Zweck? Werkverkehrsversicherung!

Versicherungsmanagement
Transporte Logistik

Nach einem Unfall geht der erste Schritt in der Regel in Richtung der Versicherung, bzw. dem Versicherungsmakler. Es erfolgt eine Abstimmung mit dem Kfz-Kaskoversicherer, bzw. dem gegnerischen Haftpflichtversicherer und die Kosten einer Reparatur bzw. einer Neuanschaffung des Fahrzeugs werden von genau diesem getragen. Doch was ist mit den Waren und Werkzeugen, die Sie für einen Auftrag mit sich führen? Schnell übersteigt der Wert der Ladung den des Transportmittels und bei einem Haftpflichtschaden kann es zudem zu Kürzungen in der Entschädigung durch den Zeitwertersatz kommen.

Wer kommt für den Schaden auf, wenn Ladung bei einem Unfall beschädigt wird? Das kommt darauf an. Im Falle eines Eigenschadens bleibt der Versicherungsnehmer auf dem Schaden sitzen. Mit einer Werkverkehrsversicherung können Sie Ihre Güter, Arbeitsmittel und -geräte absichern, wenn diese außerhalb Ihres Firmengeländes eingesetzt werden, und zwar gegen eine Vielzahl von Gefahren. So kann diese Deckungslücke geschlossen werden. 

Diese Deckungsform der Transportversicherung bezieht sich ausschließlich auf Transporte für eigene Zwecke von eigenen Gütern (auch gemietete, geliehene, gepachtete, usw. bzw. bearbeitete und instandgesetzte Güter) mit eigenen Fahrzeugen oder Leasingfahrzeugen und eigenem Personal oder Leiharbeitnehmern als Hilfstätigkeit im Rahmen der Haupttätigkeit eines Unternehmens und auf die damit verbundenen Aufenthalte innerhalb Deutschlands und Anrainerstaaten oder Europa ohne GUS. Eine Ausweitung auf andere Geltungsbereiche ist ggf. individuell zu vereinbaren. 

Versichert sind dabei sämtliche Schäden durch Beschädigung und Verlust von transportierten Waren, Werkzeugen und Gütern zu eigenen Unternehmenszwecken, etc. durch Transportmittelunfall, Brand, Blitzschlag und Explosion oder höherer Gewalt. 

Oft wird dieser Versicherungsschutz auch mit Erweiterungen angeboten und nicht selten finden sich Deckungen welche Risiken wie Diebstahl, Be- und Entladeschäden, Raub und räuberische Erpressung, etc. inkludieren. 

Der Versicherungsschutz kann je nach Anbieter und Tarif außerdem durch individuelle Vereinbarungen erweitert oder eingeschränkt werden. Dabei sind auch die Ausschlüsse der Deckung zu berücksichtigen. Nicht versichert sind i.d.R. Schäden durch Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse, Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische oder politische Gewalthandlungen, Beschlagnahmungen, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand, normale Luftfeuchtigkeit oder gewöhnliche Temperaturschwankungen, nicht beanspruchungsgerechte Verpackung oder unsachgemäße Verladeweise. 

Doch wie wird die Versicherungssumme ermittelt?

Eine Ermittlung der Versicherungssumme sollte auf Basis eines Tagesmaximums ohne Fahrzeugaufstellung (Ladungshöchstwert aller Fahrzeuge im Werkverkehr, die zeitgleich im Einsatz sind) oder auf Basis der Versicherungssummen der benannten Fahrzeuge stattfinden.

Hier ist Spezialwissen gefragt, denn der Versicherungsbedarf ist je Unternehmen unterschiedlich und die Tarife unterscheiden sich gravierend. So sind entsprechende Besonderheiten wie Zeitwertvereinbarungen für Geräte, Regelungen zur Nachtzeitklausel oder die Höchstentschädigungen je Transportmittel zu beachten.

Als Versicherungsmakler für Unternehmen stehen wir Ihnen genau hier zur Verfügung. Sprechen Sie uns an. 

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