Streitigkeiten im Zusammenhang mit Marken und Patenten – Ein Ansatz zur Unterstützung.

Doch die eigene Idee ist nicht diebstahlsicher und der Erfolg einer Marke am Markt zieht eine große Aufmerksamkeit, auch von der Konkurrenz, auf sich. Besonders bekannte, exponierte Branchen sind hier die Chemie, Biotechnik, Telekommunikation, Elektronik, Pharma und die Konsumgüterindustrie, welche regelmäßig mit Plagiaten, Patenverletzungen und Ideenklau konfrontiert sind.
Medienwirksam machen große Konzerne ihre Ansprüche geltend, aber sind nur solche Unternehmen betroffen? Weit gefehlt! Gerade Hidden Champions, also meist unbekanntere Unternehmen aus dem Mittelstand, welche in ihrer Branche mit ihren Innovationen und Produkten einen großen Einfluss auf den Markt ausüben, sind betroffen. Doch verfügen solche Unternehmen meist nicht über eine sehr gut ausgestattete eigene Rechtsabteilung.
Entsprechende Versicherungslösungen können hier Unterstützung bieten und anteilige Risiken übernehmen. Wir sprechen hier von der Marken- und Patentrechtsschutzversicherung sowie von der Patenthaftpflichtversicherung, denn die übliche Rechtsschutzversicherung sowie die betriebliche Haftpflichtversicherung sieht entsprechende Ausschlüsse im Zusammenhang mit Streitigkeiten und Ansprüchen aus Schäden aus der Verletzung von Patenten, gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten, Marken-, Domain-, Geschmacks- und Gebrauchsmuster oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum vor.
Sollte also entsprechender Bedarf bestehen, Versicherungsschutz im Zusammenhang mit Marken und Patenten einzukaufen, empfehlen wir eine entsprechende Beratung, um gemeinsam eine Lösung zum Risikotransfer zu erarbeiten. Wichtig ist zu wissen, dass der Markt an entsprechenden Lösungen hier sehr klein ist.
Doch was versichern, ganz grundsätzlich, die Marken- und Patentrechtsschutzversicherung sowie von der Patenthaftpflichtversicherung?
Betrachten wir zuerst die Rechtsschutz-Deckung:
Diese trägt einen Großteil der Anwalts- und Gerichtskosten im Zusammenhang mit einer Auseinandersetzung wegen einer Patentverletzung. Hier wird unterschieden in einer passiven, einer aktiven Deckung sowie der Strafrechtsschutz-Komponente.
Die Patenthaftpflichtversicherung übernimmt darüber hinaus das Risiko der Kosten im Zusammenhang einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Abwehr oder der Befriedigung von Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen.
Es besteht Deckung nach dem sog. Claims-Made-Prinzip. Versicherungsfall ist danach die erstmalige Erhebung eines Anspruchs. Nach den Versicherungsbedingungen muss sowohl die Anspruchserhebung als auch die Verletzungshandlung in die Laufzeit des Vertrages fallen.
Da hierbei ein enorm hohes Haftungs- und Schadensrisiko besteht, sind solche Deckungsformen extrem selten.
Als Versicherungsmakler für Unternehmen unterstützen wir Sie bei der Suche und der Erarbeitung von Lösungen, wie Sie Ihre unternehmerischen Ziele sicherer erreichen können. Strategisch und persönlich. Sprechen Sie uns gerne an.