Rückwirkungs- und Wechselwirkungsschäden in der Ertragsausfallversicherung.

Risikomanagement
Versicherungsmanagement
Rückwirkungs- und Wechselwirkungsschäden in der Ertragsausfallversicherung.

Denn ein längerer Stillstand des Betriebes, z.B. durch einen Feuerschaden und lange Wiederbeschaffungszeiten, kann enorme Kosten verursachen und im schlimmsten Fall zum Existenzverlust führen. 

Zweck der Ertragsausfallversicherung ist es, die finanziellen Folgen einer Betriebsunterbrechung nach einem versicherten Sachschaden aufzufangen. Die Form der Ertragsausfallversicherung variiert dabei je nach Größe des Unternehmens nach den versicherten Ereignissen, die den Versicherungsfall auslösen, sowie der Haftzeit des Versicherers. 

Gerade vor dem Hintergrund immer stärkerer Vernetzungen kann eine Anpassung der Deckung notwendig sein, denn nicht immer tritt das für den Ertragsausfallschaden verantwortliche Schadenereignis an dem betroffenen Produktionsstandort auf. Insbesondere in Unternehmen mit dezentralen Strukturen können Schäden an einem Standort zu einer Beeinträchtigung der gesamten Wertschöpfungskette führen. 

Ein Beispiel: 

An Standort A führt ein Brandschaden dazu, dass der Standort B der Unternehmensgruppe aufgrund fehlender Lieferungen nicht weiterproduzieren kann. Dies resultiert in einem mittelbaren Ertragsausfallschaden, einem sogenannten Wechselwirkungsschaden. 

Um für diesen Fall Deckung über die Ertragsausfallversicherung zu erlangen, müssen alle Unternehmen bzw. die Standorte erfasst sein. Dann greift, soweit vereinbart, die Klausel „Wechselwirkungsschäden zwischen mehreren Versicherungsnehmern/Versicherten und Versicherungsorten“. Eine mögliche Formulierung lautet hier: 

„Versichert sind Auswirkungen einer Betriebsunterbrechung auf Grundlage eines versicherten Sachschadens in einem mitversicherten Betrieb auf andere Betriebsteile des versicherten Unternehmens - gleichgültig ob sie auf demselben oder auf verschiedenen, aber in dem Vertrag als Versicherungsorte bezeichneten, Grundstücken liegen".

Bei der Betrachtung der Ertragsausfallrisiken für Unternehmen ist auch der Wegfall von Zulieferern oder Abnehmern zu berücksichtigen, denn auch dies stellt für das Unternehmen ein nicht unerhebliches Risiko dar. 

Kommt es bei einem externen Zulieferer oder einem Abnehmer zu einem Sachschaden und infolgedessen bei dem versicherten Unternehmen zu einem Ertragsausfall, so besteht zunächst kein Versicherungsschutz im Rahmen der Ertragsausfallversicherung.  Entsprechende Rückwirkungsschäden gehören zumeist nicht zum Standarddeckungsumfang der Ertragsausfallversicherung. Dieses Risiko ist daher gesondert zu versichern. 

Da sich Risikoszenarien auch mit der Entwicklung bzw. der Veränderung der Zulieferer-Abnehmer-Kette stetig verändern, ist ein vorbeugendes und proaktives Risikomanagement inklusive einer entsprechenden Notfallplanung wichtig, denn eine Versicherungslösung allein stellt kein ausreichendes Risikomanagement dar und hilft bekanntlich auch erst nach einem eingetretenen Schadenereignis. Auch müssen hierbei stetig die Versicherungssummen sowie die Haftzeiten im Blick behalten werden. 

Die Risikobetrachtung des Sach- und Ertragsausfallrisikos bleibt daher eine lebendige Daueraufgabe für Unternehmensleiter insbesondere auch deshalb, da neue Risiken, wie z.B. durch Cyberkriminalität, Krieg, Terror und klimatische Veränderungen mitberücksichtigt werden müssen. Als Versicherungsmakler und Risikomanager für Unternehmen begleiten wir Sie hier eng, strategisch und persönlich und helfen Ihnen so, dass Sie Ihre unternehmerischen Ziele sicherer erreichen. 

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