Risikomanagement – Mögliche Schäden durch Pulverlöscher.

Risikomanagement
Feuerlöscher

Auf den ersten Blick sehen diese gleich aus. Dabei werden Feuerlöscher allerdings in unterschiedlichsten Ausführungen angeboten. Grob kann man dabei in Schaum-, Pulver- und Co2- Löscher unterscheiden.  

Welche Arten von Löschmitteln bereitgehalten werden müssen, wird durch die Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Dabei muss der Feuerlöscher für das im Betrieb potenziell zu löschende Brandgut zugelassen sein. Des Weiteren ist es notwendig, dass ausreichend Löschmitteleinheiten vorgehalten werden.  

Pulverlöscher sind dabei insbesondere aufgrund des geringen Anschaffungspreises, einem breiten Funktionsbereich, langer Haltbarkeit und der breiten Brandklassenabdeckung interessant, denn sie decken alle wesentlichen Brandklassen A (feste Brennstoffe), B (flüssige oder flüssig werdende Stoffe) sowie C (gasförmige Brennstoffe) ab. 

Der Vorteil des Pulverlöschers -sein universelles Löschmittel- ist zugleich auch ein großer Nachteil, denn das Löschpulver ist korrosiv. Nach einem Einsatz von Pulverlöschern sind umfangreiche Reinigungsarbeiten notwendig und das so schnell wie möglich, denn die entstehenden Löschmittelschäden sind enorm. Insbesondere an im Löschraum befindliche Anlagen wie z.B. metallischen Oberflächen und elektronischen Geräten. 

Dabei sind entsprechende Reinigungsmaßnahmen oftmals wirkungslos, denn durch die geringe Korngröße sind Löschmittelüberreste oftmals in den kleinsten Spalten und Ritzen wieder zu finden. 

Nun stellt sich die Frage der Kostenübernahme von Löschmittelschäden im Rahmen des Versicherungsschutzes. 

Im Rahmen der Schadenregulierung eines versicherten Schadenereignis, wie z.B. einem Brandschaden oder einem Vandalismusschaden als Folge eines Einbruchdiebstahlschadens, übernimmt der Versicherer auch Kosten, welche in Verbindung mit dem Schaden stehen. Unter diese Kosten fallen auch Aufräumungskosten. 

Allerdings kann es auch zu einer unfreiwilligen Löschmittelfreisetzung, wie z.B. durch einem Stapleranprall oder einer Fehlbedienung, kommen. In diesem Fall wäre eine Kostenübernahme für Löschmittelschäden ggf. über unbenannte sonstige Gefahren denkbar, sofern dieser Deckungszusatz vereinbart wurde. 

Dabei ist zu beachten, dass sich -wie beschrieben- die Schadensanierung nach einem Löschmitteleinsatz mit Löschpulver aufwendiger und somit auch kostenintensiver gestaltet, was die Schadensumme ansteigen lässt. 

Dies spiegelt sich folglich auch in der Schadenquote wider. 

Es ist daher zu empfehlen, Pulverlöscher nicht in sensiblen Bereichen, wie z.B. im Bereich von elektrischen Anlagen und Maschinen vorzuhalten und auf alternative Löschmittel zurückzugreifen. 

Schulz & Partner signet logo