PFAS – Neuigkeiten aus der Versicherungswirtschaft und die Ausschlussklausel des GDV.

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PFAS – Neuigkeiten aus der Versicherungswirtschaft und die Ausschlussklausel des GDV

Nachdem die Europäische Union bereits ein umfassendes Verbot dieser sogenannten „Ewigkeits-Chemikalien“ angestoßen hat, sorgt nun eine aktuelle Entwicklung auf Seiten der Versicherungswirtschaft für erhebliche Aufmerksamkeit: Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat seine Musterbedingungen um eine neue Ausschlussklausel für PFAS erweitert. 

Was sind PFAS – und warum stehen sie im Fokus? 

PFAS sind synthetisch hergestellte Chemikalien, die sich durch ihre wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften auszeichnen. Diese Stoffgruppe umfasst über 10.000 Varianten und findet sich in zahlreichen Alltags- und Industrieprodukten – von Textilien über Lebensmittelverpackungen bis hin zu Feuerlöschmittel, Dichtungen oder Elektronikkomponenten. Aufgrund ihrer extremen Beständigkeit werden PFAS nicht oder nur sehr langsam in der Umwelt abgebaut. Sie gelangen über Böden und Gewässer in die Nahrungskette und können im menschlichen Körper nachgewiesen werden – teilweise noch Jahre nach dem Kontakt. Studien legen nahe, dass einige PFAS-Varianten gesundheitsschädlich sein könnten. 

Die GDV-Ausschlussklausel im Überblick 

Die neu eingeführte Musterklausel des GDV sieht zunächst einen pauschalen Ausschluss möglicher Schäden durch PFAS vor. In Einzelfällen können individuelle Deckungsvereinbarungen getroffen werden, jedoch nur unter bestimmten Bedingungen. Ziel ist es, die Versicherbarkeit solcher Risiken klar zu regeln und Transparenz für alle Beteiligten zu schaffen. Der GDV empfiehlt seinen Mitgliedsunternehmen damit eine deutlich restriktivere Handhabung von PFAS-Risiken. 

Die Reaktionen: Unsicherheit trifft Realität 

Die Reaktionen auf die neue GDV-Klausel fallen unterschiedlich aus. Während Versicherer den Schritt als notwendige Maßnahme zur Risikobegrenzung sehen, wächst in der Industrie die Verunsicherung. Insbesondere Unternehmen, die PFAS in der Produktion einsetzen oder in der Vergangenheit mit entsprechenden Schadenfällen konfrontiert waren, müssen sich nun intensiv mit möglichen Versicherungslücken auseinandersetzen. 

Hintergrund der Entscheidung ist nicht zuletzt das enorme Schadenpotenzial. In den USA wurden in der Vergangenheit milliardenschwere Vergleiche im Zusammenhang mit PFAS-Verunreinigungen – insbesondere durch Feuerlöschschäume – geschlossen. Auch wenn europäische Rahmenbedingungen und rechtliche Grundlagen deutlich anders ausgestaltet sind, besteht die Sorge vor ähnlichen Entwicklungen. 

Welche Branchen sind besonders betroffen? 

In der Versicherungswirtschaft werden insbesondere folgende Branchen als besonders risikobehaftet eingestuft: 

  • Chemieindustrie, vor allem PFAS-Hersteller
  • Produzenten von PFAS-haltigen Feuerlöschschäumen und deren Zulieferer
  • Unternehmen mit bereits dokumentierten PFAS-Schäden
  • Betriebe, die regulatorischen Prüfungen hinsichtlich PFAS ausgesetzt sind
  • Hersteller von Elektronikkomponenten, Halbleitern oder Kabeln
  • Produzenten von Konsumgütern, wie Textilien, Kosmetika oder Lebensmittelverpackungen

Darüber hinaus stehen auch Akteure im Gesundheitswesen sowie in der Immobilienwirtschaft unter Beobachtung, da PFAS-Belastungen in diesen Bereichen künftig stärker in den Fokus rücken könnten. 

Fazit: Versicherbarkeit unter neuen Vorzeichen 

Mit der neuen Ausschlussklausel des GDV markiert die Versicherungswirtschaft einen klaren Wendepunkt im Umgang mit PFAS-Risiken. 

Die Industrie ist nun gefordert, ihre Risikolandschaft neu zu bewerten, mögliche Versicherungslücken zu identifizieren und den Dialog mit Risikoträgern aktiv zu suchen. Gleichzeitig wird deutlich, dass nachhaltige Lösungen – etwa durch die Entwicklung von Ersatzstoffen – auch versicherungsseitig unterstützt und gefördert werden sollten. 

Für eine individuelle Risikoanalyse oder Fragen zur Versicherbarkeit Ihres Unternehmens im Zusammenhang mit PFAS stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an – wir begleiten Sie mit Expertise und Augenmaß durch diese komplexe Thematik.

 

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