Risiko: Entführung und Erpressung.

Insbesondere Personen des öffentlichen Lebens, Entwicklungshelfer, Mitarbeiter von NGOs, Mitarbeiter von Unternehmen, welche ihre Angestellten in Risikogebiete entsenden müssen und Mitarbeiter spezifischer Branchen, sind erhöhten Risiken ausgesetzt.
Grundsätzlich besteht eine Fürsorgepflicht gegenüber den Personen, die im Namen von Unternehmen und Organisationen entsprechenden Risiken (im Ausland) ausgesetzt sind. Um diese Fürsorgepflicht zu unterstützen, besteht die Möglichkeit den Einkauf einer entsprechenden Versicherungs- und Service-Lösung, die sogenannte Kidnapping & Ransom Insurance (K&R Police), zu tätigen.
Die K&R Deckungen haben einen sehr weitreichenden Versicherungsumfang und können entweder für für einzelne Personen oder Personengruppen abgeschlossen werden, wahlweise als Einzel-Reisedeckung oder als ganzjähriger Vertrag.
Der Versicherer erstattet bei Eintritt des Versicherungsfalls -im vereinbarten Umfang- sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit einer Entführung gegen Lösegeld, Erpressung, Festnahme oder Gefangennahme entstehen. Hierunter fallen auch die Lösegeldleistungen selbst, auch bei Verlust des Lösegelds auf dem Transportweg. Darüber hinaus werden beispielsweise die Gehälter der Opfer, der Ertragsausfall, Reisekosten, Übersetzerkosten, Kosten für die Informationsbeschaffung, psychologische Betreuung, Rehabilitationskosten, Kosten bei Ansprüchen des Opfers gegenüber der Organisation im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht, Leistungen bei Personenschäden im Zusammenhang mit einem versicherten Fall etc. erstattet.
Das entscheidende Argument für eine K&R-Police ist aber das professionelle Experten-Team, welches den Versicherungsfall begleitet und koordiniert und dem Versicherungsnehmer im Schadenfall zur Verfügung steht. Diese weltweit vernetzten Krisenberater, bestehend aus Experten unterschiedlicher Fachrichtungen, stehen den Versicherungsnehmern ggf. persönlich oder rund um die Uhr über eine SOS-Rufnummer zur Verfügung und begleiten diese auch in emotionalen Ausnahmesituationen eng und diskret. Sie richten im Versicherungsfall entsprechend notwendige Kommunikationskanäle -auch mit den zuständigen staatlichen Stellen- ein, führen ggf. direkte Verhandlungen mit den Entführern, unterstützen im Umgang mit Medien, betreuen Angehörige und analysieren permanent die Entwicklung der Lage etc.
Dies, um eine möglichst sichere und frühzeitige Befreiung der Opfer zu ermöglichen. Auch diese Kosten werden durch die Police übernommen.
Darüber hinaus werden Schulungsmaßnahmen, zum Beispiel zum sicheren Reisen und unter Berücksichtigung der Situation im konkreten Reiseland, angeboten.
Passende Versicherungslösungen sind grundsätzlich individuell vereinbar. Ob Privatperson, Reedereien oder Unternehmen und Organisationen, die Deckung wird stets sehr individuell aufgebaut.
Im Umgang mit solchen Policen ist absolute Diskretion geboten, da kein Interesse besteht, dass Informationen über eine bestehende Lösegeldversicherung nach außen gelangen.
Als Versicherungsmakler für Unternehmen stehen wir auch bei speziellen Fragen unseren Kunden zur Verfügung und erarbeiten gemeinsam maßgenschneiderte Risikotransferlösungen. Strategisch und persönlich. Sprechen Sie uns gerne an.