Risiken durch Sabotage und Terroranschläge an der öffentlichen Infrastruktur
Ereignisse dieser Art sind keineswegs singulär. In der jüngeren Vergangenheit wurden Sabotageakte, gezielte Brandstiftungen sowie mutmaßlich politisch oder ideologisch motivierte Angriffe vermehrt öffentlich bekannt.
Unabhängig von der jeweiligen Motivation gilt: Die Risiken bestehen dauerhaft. Unternehmen sind in hohem Maße von einer funktionierenden öffentlichen Infrastruktur abhängig, ohne auf deren Schutz, Wartung oder Wiederherstellung unmittelbaren Einfluss zu haben. Entsprechend hoch ist die Relevanz dieser Gefahren für das unternehmerische Risikomanagement und die versicherungsseitige Absicherung.
Auswirkungen auf Unternehmen
Ausfälle der Strom-, Gas-, Wasser- oder Datenversorgung können für Unternehmen erhebliche Folgen haben:
- Produktionsstillstände und Lieferverzögerungen
- Ausfall sensibler IT-, Kühl- oder Steuerungssysteme
- Verderb temperaturempfindlicher Waren
- Datenverluste und Prozessunterbrechungen
- Vertragsstrafen, Reputationsschäden und Marktanteilsverluste
Besonders betroffen sind produzierende Betriebe, Logistikunternehmen, Lebensmittelverarbeiter, Rechenzentren sowie Unternehmen mit just-in-time-Lieferketten.
Haftung der Versorgungsunternehmen
Aus juristischer Sicht ist die Haftung der Netz- und Versorgungsunternehmen in Deutschland begrenzt. Bei Strom- oder Versorgungsausfällen greifen regelmäßig Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen, insbesondere bei höherer Gewalt, Sabotage oder terroristischen Handlungen.
Für betroffene Unternehmen bedeutet dies: Eigene Schadenersatzansprüche lassen sich häufig nicht oder nur sehr eingeschränkt durchsetzen. Die wirtschaftlichen Folgen verbleiben damit in der Regel beim Unternehmen selbst – sofern keine eigene Versicherungslösung greift.
Einordnung relevanter Versicherungsverträge
Sachversicherung
Die klassische Sachversicherung nach GDV-Musterbedingungen setzt grundsätzlich einen versicherten Sachschaden an den eigenen versicherten Sachen voraus.
- Schäden an öffentlicher Infrastruktur (z. B. Kabelbrücken, Umspannwerke) gelten nicht als versicherte Sachen des Unternehmens.
- Reine Versorgungsausfälle ohne eigenen Sachschaden sind nicht gedeckt.
Ohne einen versicherten Sachschaden, liegt daher kein versicherter Schadenfall im Sinne der Bedingungen vor.
Ertragsausfall- / Betriebsunterbrechungsversicherung
Auch die Ertragsausfallversicherung knüpft in der Standardausgestaltung an einen versicherten Sachschaden an.
- Fällt der Betrieb allein aufgrund eines externen Strom- oder Infrastrukturausfalls still, besteht regelmäßig kein Versicherungsschutz.
- Mittelbare Schäden ohne eigenen Sachschaden bleiben ungedeckt.
Ohne einen versicherten Sachschaden, liegt daher auch hier kein versicherter Schadenfall im Sinne der Bedingungen vor.
Kühlgutversicherung
Die Kühlgutversicherung kann bei temperaturbedingten Schäden Deckung bieten, jedoch ebenfalls nur unter bestimmten Voraussetzungen. Des Weiteren sind Schäden durch Terror, innere Unruhen, etc. häufig ausgeschlossen.
Maschinen- und Elektronikversicherung
Diese Versicherungen bieten grundsätzlich einen weitergehenden Gefahrenkatalog, erfassen jedoch ebenfalls nicht jeden Ausfall:
- Schäden durch Überspannung oder Kurzschluss können versichert sein.
- Reine Betriebsunterbrechungen infolge externer Versorgungsausfälle sind regelmäßig ausgeschlossen.
Solange kein physischer Schaden an der versicherten Maschine oder Anlage selbst entsteht, besteht keine Deckung.
Erweiterte Deckungskonzepte und Sonderlösungen
Supply-Chain- und NDBI-Deckungen (Non-Damage Business Interruption)
Die sogenannten NDBI-Deckungen stellen eine wichtige Ergänzung dar, da sie Betriebsunterbrechungen ohne vorausgehenden Sachschaden absichern können.
Grenzen:
- Hohe Anforderungen an die Risikotransparenz
- Sublimits und Wartezeiten
- Teilweise enge Definition der versicherten Auslöser
Eine individuelle Vertragsgestaltung ist hier zwingend erforderlich. Darüber hinaus ist wichtig zu wissen, dass solche Deckungen stark limitiert angeboten werden und der Risikoappetit eher eingeschränkt ist. Gerade seid der Corona-Pandemie.
Terrorversicherung über EXTREMUS Versicherungs-AG
Die EXTREMUS-Terrordeckung bietet Schutz gegen Schäden durch terroristische Handlungen an versicherten Sachen in Deutschland.
Wesentliche Aspekte:
- Absicherung von Sach- und Betriebsunterbrechungsschäden
- Staatlich gestütztes Versicherungskonzept
Grenzen:
- Terrorismusdefinition maßgeblich (politisch, religiös oder ideologisch motiviert)
- Sabotage ohne Terrorhintergrund regelmäßig nicht erfasst
- Versorgungsausfälle ohne eigenen Sachschaden bleiben zumeist ungedeckt
EXTREMUS ist damit ein wichtiger, aber kein allumfassender Baustein.
Risikomanagement als unverzichtbare Ergänzung
Versicherungsschutz allein reicht nicht aus. Unternehmen sollten technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Folgen von Infrastrukturausfällen zu begrenzen:
- Notstromaggregate zur Aufrechterhaltung kritischer Produktionsprozesse
- USV-Systeme für IT, Steuerungen und Rechenzentren
- Redundante Energie- und Datenanbindungen
- Notfall- und Wiederanlaufpläne (Business Continuity Management)
- Regelmäßige Tests und Schulungen
Ein abgestimmtes Zusammenspiel aus Prävention, technischer Vorsorge und passgenauem Versicherungsschutz ist entscheidend.
Fazit
Sabotageakte und gezielte Angriffe auf die öffentliche Infrastruktur stellen ein dauerhaftes und strukturelles Risiko dar. Die jüngsten Ereignisse zeigen, dass diese Gefahren nicht abstrakt, sondern real und jederzeit wirksam sind. Unternehmen sollten ihre Abhängigkeiten von externer Infrastruktur kritisch analysieren, bestehende Versicherungsverträge auf Deckungslücken prüfen und ergänzende Lösungen prüfen. Ebenso wichtig ist ein belastbares Risikomanagement, um Betriebsunterbrechungen zu verkürzen und wirtschaftliche Schäden zu begrenzen. Nur durch einen ganzheitlichen Ansatz lassen sich die Folgen solcher Ereignisse nachhaltig beherrschen.
Als Versicherungsmakler und Risikomanager für Unternehmen unterstützen wir unsere Kunden hier. Strategisch und persönlich.