Photovoltaik auf Wohngebäuden: Gefahrerhöhung, Sicherheitsauflagen und Versicherungstrends.

Risikomanagement
Versicherungsmanagement
Photovoltaik auf Wohngebäuden: Gefahrerhöhung, Sicherheitsauflagen und Versicherungstrends

Die nachträgliche Installation einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auf einem Wohnhaus wird von Versicherern in der Regel als Gefahrerhöhung im Sinne der Wohngebäude-Versicherungsbedingungen betrachtet. Wichtig ist hier zu wissen, dass Versicherungsbedingungen i.d.R. keine abschließende Aufzählung enthalten, was als Gefahrerhöhung definiert wird. Das bedeutet: Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, seinem Gebäudeversicherer die PV-Anlage zu melden. Viele Versicherer verlangen diese Anzeige einer Gefahrerhöhung gemäß Versicherungsvertragsgesetz (VVG) §23 ff., da die PV-Anlage das Brandrisiko erhöhen und Löscharbeiten erschweren kann. Unterlässt der Kunde die Meldung, riskiert er im Schadenfall Leistungskürzungen oder -verweigerung aufgrund der Verletzung der Anzeigepflicht. 

Wichtig: Die meisten Wohngebäudeversicherer gewähren weiterhin volle Deckung für das Gebäude, sofern die PV-Anlage ordnungsgemäß angezeigt wird – dies in der Regel ohne Prämienerhöhung, wenn die Solaranlage nicht in die Deckung integriert wird. Wird die Anlage allerdings über die Wohngebäudeversicherung mitversichert (anstatt über eine separate Technische Versicherung), erhöhen sich Versicherungssumme und Prämie entsprechend dem Wert der Anlage.  

In der Praxis haben viele große Versicherer reagiert und bieten Deckung mit weitergehendem Versicherungsschutz (innere Betriebsschäden, Fehlbedienung, etc.) für PV-Anlagen an. Allerdings gilt auch hier: Eine neue PV-Anlage oder eine Veränderung im System, bspw. mit der Hinzunahme eines Speichers, muss dem Versicherer mitgeteilt werden, damit der Vertrag angepasst wird, da eine Gefahrerhöhung vorliegt.  

Andere Anbieter betonen, dass PV-Anlagen nicht automatisch in der Wohngebäudeversicherung eingeschlossen sind und daher eine eigene PV-Versicherung oft sinnvoll ist, bzw. eine PV Anlage gem. den Bedingungen nicht zu den versicherten Sachen zählen. Im Zweifelsfall sollte der Versicherungsnehmer stets Rücksprache mit seinem Versicherer halten und sich die Mitversicherung der Anlage bestätigen lassen.  

Sicherheitsvorschriften und Obliegenheiten für PV-Anlagenbetreiber. 

Versicherer fordern i.d.R. die Einhaltung bestimmter Sicherheitsvorschriften, damit eine PV-Anlage das Brandrisiko nicht unvertretbar erhöht. Insbesondere bei brandempfindlichen Dächern, werden ggf. besondere Auflagen erstellt. Gerade aus der Industrie kennen wir hier aktuell einen Trend der Zurückhaltung bzw. Ablehnung bei PV Anlagen auf brennbaren Dächern.  

Damit der Versicherungsschutz für eine Photovoltaikanlage uneingeschränkt wirksam bleibt, müssen Versicherungsnehmer verschiedene Sicherheitsbestimmungen und Obliegenheiten einhalten. Die genauen Anforderungen können je nach Versicherer und regionaler Gesetzeslage variieren, doch folgende Maßnahmen sind allgemein ratsam: 

  1. Fachgerechte Installation: Die PV-Anlage sollte nur von qualifizierten Elektro-Fachbetrieben nach geltenden VDE-Normen installiert werden. Viele Versicherer machen dies zur Bedingung, um sicherzustellen, dass alle Sicherheits- und Installationsstandards eingehalten sind.
  2. Regelmäßige Wartung und Prüfung: Versicherungsnehmer sind verpflichtet, ihre Anlage regelmäßig warten und instand halten zu lassen und Prüfungen zu dokumentieren. Dies dient der Früherkennung von Defekten (z.B. lose Kabel oder verschlissene Steckverbindungen), die potenziell Brände auslösen könnten.
  3. Einhaltung aller gesetzlichen und behördlichen Anforderungen / Bestimmungen  

Anders als in der industriellen Sachversicherung sehen Versicherungsprodukte für Endverbraucher i.d.R. keine umfangreiche und komplexe Sicherheitsvorschriften vor, bspw. die jährliche Prüfung der elektrischen Licht- und Kraftanlagen inkl. der PV Anlage durch einen vom VdS zertifizierten Sachverständigen. Dennoch ist zu empfehlen die private PV-Anlagen periodisch von einer unabhängigen Instanz prüfen zu lassen. Zudem sollten keine zusätzlichen Brandlasten in unmittelbarer Nähe der PV-Komponenten oder Batteriespeicher lagern. Weiter ist die Investition in technische Schutzvorrichtungen wie ein Überspannungsschutz auf der DC- und AC-Seite im eigenen Interesse zu empfehlen.  

Verstößt der Versicherungsnehmer gegen wesentliche Sicherheitsobliegenheiten (z.B. fachgerechte Installation, Einhaltung von rechtlichen Rahmenbedingungen), kann der Versicherer im Schadenfall leistungsfrei sein oder Leistungen kürzen. Allerdings darf eine Leistungskürzung nur erfolgen, wenn der Obliegenheitsverstoß ursächlich für den Schaden war (Kausalitätserfordernis).  

Brandstatistiken: PV-Anlagen und Batteriespeicher in Wohnhäusern. 

Photovoltaik-Anlagen gelten aus aktueller Sicht von Experten nicht als überproportionales Brandrisiko im Vergleich zu anderen haustechnischen Einrichtungen. Die verfügbaren Daten aus Deutschland zeigen, dass Brände durch PV-Anlagen äußerst selten sind. Laut Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (ISE) waren in den letzten Jahrzehnten lediglich etwa 0,006% aller installierten PV-Anlagen ursächlich an einem größeren Brand beteiligt. Konkret entspricht dies etwa 1 Brand pro 16.667 Anlagen. Eine Untersuchung ergab bei rund 1,3 Millionen Solaranlagen in Deutschland innerhalb von 20 Jahren ca. 350 Brände, an denen PV-Anlagen beteiligt waren – in nur 120 Fällen war tatsächlich die PV-Anlage der Brandauslöser. In etwa 75 dieser Fälle entstand größerer Schaden, und nur in ca. 10 Fällen führte der PV-Brand zum Totalschaden des Gebäudes. Auch bei Heimspeichern (Batteriespeichern) ist die Brandwahrscheinlichkeit sehr gering. Eine aktuelle Studie der RWTH Aachen (2024) ermittelte ein jährliches Brandrisiko von nur 0,0049% pro Jahr für in Betrieb befindliche Photovoltaik-Heimspeicher. Diese Wahrscheinlichkeit ist etwa 50-mal geringer als die eines allgemeinen Hausbrandes. Zum Vergleich: Für PV-Anlagen selbst beziffert die Studie das jährliche Brandrisiko sogar nur auf 0,0014% – ein nochmals niedrigerer Wert. Die Forscher werteten Medienberichte aus und zählten in Deutschland im Jahr 2022 lediglich 36 Brandfälle im Zusammenhang mit Heimspeichern, bei geschätzt rund 1,6 Millionen installierten Speichersystemen. 2023 stieg die Zahl auf 56 Fälle an (parallel zur Zunahme der installierten Speicher). Wichtig dabei: In diesen Statistiken wurden nur Fälle erfasst, in denen der Speicher selbst als Brandursache identifiziert wurde – nicht etwa externe Faktoren oder Fehlbedienung. Die Hauptursachen für die wenigen vorkommenden PV-Brände liegen meist in elektrischen Defekten oder Installationsfehlern. Untersuchungen von TÜV Rheinland und Fraunhofer zeigen, dass rund 50% der PV-Brandfälle auf elektrische Defekte (z.B. Lichtbögen durch lockere Kontakte) zurückzuführen sind, weitere ~30% auf fehlerhafte Installation und etwa 15% auf Materialfehler. Externe Einwirkungen (Blitzeinschlag, Feuer von außerhalb) spielen nur eine geringe Rolle. Alternde Anlagen weisen ein etwas erhöhtes Risiko auf: Ab etwa 10–15 Betriebsjahren steigt die Wahrscheinlichkeit von Verschleiß-bedingten Defekten leicht an. Dies untermauert, wie wichtig regelmäßige Kontrollen im Anlagenleben sind, um z.B. lockere Verbindungen frühzeitig zu entdecken. 

Zu beachten ist dabei, dass die o.g. Daten sich verändern können. Gerade über die Zeit, die Alterung der Anlagen etc. Insgesamt lässt sich aber aktuell feststellen, dass weder die PV Anlage oder der Speicher das Risiko signifikant erhöhen. Dennoch sorgen einzelne Vorfälle – vor allem spektakuläre Brände von Batteriespeichern – für mediale Aufmerksamkeit. Versicherer beobachten die Entwicklung aufmerksam, zumal die absolute Zahl der PV-Anlagen und Speicher rasant wächst.

Versicherungsmarkt: Trends und Tendenzen bei PV-Anlagen auf Wohngebäuden: 

Durch die Energiewende und den Boom privater PV-Anlagen stehen Versicherer vor neuen Herausforderungen, sehen aber bislang keine grundsätzliche Unversicherbarkeit dieser Risiken im Privatbereich. Standard-Wohngebäudepolicen wurden in den letzten Jahren angepasst, um nachhaltige Technologien mit abzudecken – etwa werden Solaranlagen bei vielen Anbietern als fest verbundener Gebäudebestandteil klassifiziert und gegen die Grundgefahren (Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser) mitversichert. Beispielsweise versichern Anbieter am deutschen Markt neben klassischen Massivhäusern explizit auch Gebäude mit Holzkonstruktion oder Passivhäuser zum Neuwert, ebenso PV-Anlagen und sogar Ertragsausfälle durch deren Ausfall. 

Markttendenz: In der Industrieversicherung zeigt sich bereits, dass PV-Anlagen auf brennbaren Dachkonstruktionen extrem kritisch gesehen werden – teils gelten solche Konstellationen als kaum, bzw. nur sehr eingeschränkt versicherbar. Im privaten Bereich ist eine ähnliche Tendenz punktuell erkennbar, jedoch weniger flächendeckend. Gerade Reetdachhäuser mit PV sind ein Sonderfall: Mehrere Versicherer lehnen den Versicherungsschutz für PV-Anlagen auf Reetdächern pauschal ab oder knüpfen ihn an strikte Auflagen und hohe Prämien.  

Der Grund liegt in der erheblich erhöhten Entflammbarkeit des Reets. Ein Praxisbeispiel aus Norddeutschland: Ein Hausbesitzer erhielt zunächst eine Absage seines Wohngebäudeversicherers, als er eine 10 kWp-Anlage auf dem Reetdach installieren wollte. Erst ein detailliertes Brandschutzkonzept (inklusive Einbau eines Feuerwehrschalters und spezieller Brandschutzplatten) stimmte die Versicherung um, die dann unter Auflagen den Schutz zusagte. Solche Fälle zeigen, dass bei ungewöhnlich hohem Risiko individuelle Lösungen erforderlich sind. Für übliche Ziegeldächer oder nicht brennbare Dachflächen hingegen gibt es keinen generellen Trend, PV-Anlagen vom Versicherungsschutz auszuschließen – sie sind inzwischen eher die Norm als die Ausnahme. Zu beobachten ist jedoch, dass Versicherer verstärkt auf Risikodialog setzen: Bei größeren oder komplexeren PV-Anlagen auf Wohngebäuden werden im Vorfeld genauere Risikoinformationen abgefragt. Generell fließt die wachsende Schadenerfahrung in die Bedingungen ein.  

Abschließend lässt sich festhalten: Im privaten Bereich sind PV-Anlagen derzeit weitgehend versicherbar, sofern gängige Sicherheitsstandards eingehalten werden. Es gibt keinen allgemeinen Ausschluss dieser Technik, doch die Bedingungen werden spezifischer. Gängige Bedingungen bieten durchweg Lösungen für PV-Anlagen an – entweder im Rahmen der Wohngebäudeversicherung oder via separater Policen. Unterschiede bestehen im Detail (Deckungsumfang, Obliegenheiten, Prämiengestaltung). Angesichts weniger gesetzlicher Vorschriften im privaten Sektor liegt der Fokus auf präventiven Maßnahmen und der Aufklärung der Kunden. Versicherer fordern im Risiko-Dialog zunehmend Nachweise, dass PV-Anlagen fachgerecht errichtet und gewartet werden. Die bisher vorliegenden deutschen Schadenstatistiken beruhigen zwar hinsichtlich der Brandhäufigkeit, doch wird die Risikobewertung laufend aktualisiert. Falls künftig vermehrt Schäden auftreten sollten – etwa durch die stark steigende Zahl von Batteriespeichern – könnten Versicherer auch im Privatkundensegment restriktiver werden. Momentan jedoch überwiegt eine pragmatische Markthaltung: Photovoltaik gilt als beherrschbares Risiko, das durch geeignete Sicherheitsvorkehrungen und klare Bedingungen versichert werden kann. In der privaten Wohngebäudeversicherung existiert daher (noch) nicht die gleiche Zurückhaltung wie teilweise in der industriellen Sachversicherung – mit Ausnahme der genannten Extremfälle (hochbrennbare Dächer ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen). 

Hinweis: Eine PV-Anlage auf dem Eigenheim ist zwar keine versicherungspflichtige Einrichtung, doch aus Versicherungs- und Haftungssicht dringend einzuordnen. Der Betreiber sollte die Anlage stets als wesentliche Wert- und Gefahrenkomponente seines Gebäudes betrachten und entsprechend versichern. Dazu gehört, den Versicherer über die Installation zu informieren (Gefahrerhöhung) und alle einschlägigen Sicherheitsrichtlinien zu befolgen. Dann bleibt der Versicherungsschutz voll wirksam und die finanziellen Risiken – selbst im seltenen Fall eines Brandes – sind abgesichert.

Quellen: Die oben genannten Informationen basieren auf deutschen Statistiken und Veröffentlichungen, u.a. von Versicherern und Branchenexperten (z.B. Versicherungsboteversicherungsbote.deversicherungsbote.de, Fraunhofer ISEenergieverbraucher.de, PV-Magazinepv-magazine.de, sowie praxisnahen Leitfädenphotovoltaik.info). 

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