PV-Anlagen – Planung und der Umgang mit bestehenden PV-Anlagen aus versicherungstechnischer Sicht.
In der Praxis zeigt sich, dass viele Errichter, insbesondere im Bereich kleinerer Anlagen, Themen wie Brandschutz und Prävention aus versicherungstechnischer Perspektive bislang nicht hinreichend berücksichtigen und auch dahingehend nicht beraten, bzw. ihren Kunden die Handlungsempfehlung geben, den Austausch mit dem Risikoträger vor Umsetzung zu suchen.
Hintergrund und aktuelle Herausforderungen
In einschlägigen Publikationen, wie der VdS 3145 „Photovoltaikanlagen“ und der VdS 6023 „Photovoltaikanlagen auf Dächern mit brennbaren Baustoffen“, sowie diversen Kundeninformationen einzelner Risikoträger wird deutlich, dass PV-Anlagen insbesondere im Fehler- oder Störungsfall eine potenzielle Zündquelle darstellen. Lichtbögen, beispielsweise durch Isolationsfehler, lose Kontakte oder Korrosion, können Temperaturen bis zu 1.000 °C erreichen und in Verbindung mit brennbaren Dachaufbauten erhebliche Brandschäden verursachen. Hinzu kommt, dass Lithium-Ionen-Speicher ein zusätzliches Risikopotenzial darstellen, das aus Sicht der Versicherer einer gesonderten Betrachtung bedarf.
Trotz dieser Erkenntnisse wird häufig davon ausgegangen, dass Versicherer jedes Risiko zeichnen müssen. Faktisch führen jedoch nicht normgerechte oder veraltete Installationen regelmäßig zu Mängelberichten, Nachforderungen von Risikoverbesserungen, Mehrprämien oder gar zur Ablehnung einer Deckung. Besonders kritisch ist, dass viele Betreiber ihre PV-Anlage erst nach der Installation ihrem Versicherer melden – ein Vorgehen, das oft zu nachträglichen Konflikten führt.
Bedeutung normgerechter Planung
Für einen störungsfreien und langfristig gut versicherbaren Betrieb ist die Einhaltung der VDE-Vorschriften und der einschlägigen versicherungstechnischen Richtlinien zwingend erforderlich. In der DIN VDE 0100-100 heißt es: Alle elektrischen Betriebsmittel, die wahrscheinlich hohe Temperaturen oder elektrische Lichtbögen verursachen können, müssen so angebracht oder geschützt werden, dass das Risiko der Entzündung von brennbaren Materialien minimiert wird.
Vor der Auswahl und Installation von PV-Modulen ist anhand der Herstellervorgaben zu prüfen, ob eine Montage auf brennbaren Dachaufbauten überhaupt zulässig ist. Für Dächer mit nichtbrennbarer Konstruktion (z. B. Beton, Ziegel, Metall) ist das Risiko deutlich geringer. Bestehende Dächer mit Bitumen- oder Kunststoffabdichtungen sollten dagegen durch bauliche Maßnahmen ertüchtigt werden.
Empfehlungen der Versicherer und Berater
Die Anforderungen an PV-Anlagen aus Sicht der Sachversicherer lassen sich in drei Bereiche gliedern:
1.Elektrotechnische Maßnahmen sind beispielsweise
- Leitungsverlegung in geschlossenen, aufgeständerten Kabelbühnen aus gelochtem Metall (mind. 5 cm Abstand zur Dachhaut).
- Nachrüstung von Wechselrichtern mit aktivierter Lichtbogenerkennung und -abschaltung oder alternativ jährliche Thermografie-Untersuchung durch einen VdS-anerkannten Sachverständigen.
- Trennung der Wechselrichter von brennbaren Materialien (mind. 50 cm seitlicher und vertikaler Abstand) sowie Montage auf nichtbrennbarer Unterlage.
- Abstand von mindestens 2,5 m zu Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sowie zu Brandwänden, sofern diese die Module nicht mindestens 30 cm überragen.
- Unterteilung von Modulfeldern in Abschnitte von maximal 40 × 40 m bzw. 2.500 m² mit 5 m brandlastfreiem Zwischenstreifen.
- Überprüfung der Dachstatik und Nachweis der Wind- und Schneelasten durch einen statisch qualifizierten Sachverständigen.
2.Organisatorische Maßnahmen sind beispielsweise
- Regelmäßige Instandhaltung und Prüfungen nach DIN VDE 0105-100 bzw. DIN VDE 0126-23-1/-2.
- Halbjährliche Sichtkontrolle und Kontrolle nach besonderen Ereignissen (Sturm, Hagel etc.).
- Montage der Wechselrichter auf nicht brennbaren Bauteilen
- Nachrüstung von Notausschaltern für den Feuerwehreinsatz
- Messtechnische Überprüfung mindestens alle vier Jahre gemäß DGUV Vorschrift 3.
- Einbindung der PV-Anlage in die turnusgemäßen Elektrorevisionsprüfungen (nach VdS 2871 / GDV-Klausel SK 3602).
- Einsatz von Monitoringsystemen zur permanenten Überwachung.
- Keine automatischen Wiedereinschaltungen nach Störungen – klare Melde- und Interventionswege sind erforderlich.
3.Bauliche Maßnahmen
- Verwendung nichtbrennbarer Dämmstoffe (z. B. Mineralwolle nach Baustoffklasse A1).
- Alternativ bauliche Ertüchtigungen wie bspw. 6 cm A1-Dämmschicht (z. B. Mineralwolle), Zementplatten auf bestehendem Dach, Kiesschicht, oder extensive Dachbegrünung (mind. 6 cm Substrathöhe, 50 cm Modulabstand).
- Brandschutzgerechte Durchführung von Installationen (z. B. Gullys, Lüfter) ausschließlich mit nichtbrennbaren Materialien.
- Wechselrichterräume idealerweise feuerhemmend abgetrennt und brandmeldetechnisch überwacht.
Umgang mit bestehenden PV-Anlagen
Bestehende Anlagen sollten aus versicherungstechnischer Sicht einer Bestandsbewertung unterzogen werden. Dabei sind folgende Fragen zu klären:
- Ist die Dachabdichtung noch innerhalb ihrer Lebensdauer (typisch 25–30 Jahre)?
- Entspricht die Leitungsverlegung den aktuellen Brandschutzanforderungen?
- Sind Wechselrichter und Batteriesysteme gemäß VdS 3103 installiert und geschützt?
- Wurde die Anlage in die wiederkehrenden Prüfungen der elektrischen Anlagen aufgenommen?
- Liegt die Installations- und Abnahme-Dokumentation vor?
- Besteht ein Wartungsvertrag?
Je nach Ergebnis können Risikoverbesserungen erforderlich sein. Werden diese nicht umgesetzt, kann dies zu Einschränkungen des Versicherungsschutzes führen.
Fazit: Abstimmung mit dem Versicherer ist entscheidend
Photovoltaikanlagen bieten enorme wirtschaftliche und ökologische Chancen – jedoch nur, wenn auch das Brandschutz- und Risikomanagement stimmt. Die Einhaltung normativer Vorgaben, eine fachgerechte Inbetriebnahme und die laufende Instandhaltung sind wesentliche Voraussetzungen für die Versicherbarkeit und den sicheren Betrieb.S&P empfiehlt, bereits in der Planungsphase und auch bei Erweiterungen oder Ertüchtigungen bestehender Anlagen die Abstimmung mit dem Risikoträger zu suchen. So lassen sich kostspielige Nachforderungen und Versicherungslücken vermeiden. Als Versicherungsmakler für Unternehmen stehen wir Ihnen mit Expertise zur Seite.