Neuwerterstattung in der Gebäudeversicherung und der Wiederaufbau

Versicherungsmanagement
Aufbau Gebäude Versicherung

Hier ist die Wohngebäudeversicherung ein wichtiges Instrument. Diese ist in Deutschland nicht verpflichtend, aber grundsätzlich empfehlenswert und mitunter sogar zwingend notwendig, wenn die Immobilie z.B. finanziert wurde, denn der Realgläubiger möchte sicherstellen, dass das Risiko eines Verlustes sicher ausgeglichen werden kann. 

Bei der Auswahl der passenden Deckung ist einiges zu beachten. 

Neben der Auswahl der versicherten Gefahren und Kosten sowie der Ermittlung der richtigen Versicherungssumme zum Schutz einer möglichen Unterversicherung kann es durchaus, je nach individuellem Bedarf, relevant sein, dass eine Erstattung nach einem Schadenfall nicht gemindert wird, wenn das Gebäude nicht neu aufgebaut wird. 

Hier kommt es auf die Details an, denn in Bezug auf die Versicherungsleistungen nach einem Totalschaden einer Immobilie gibt es gravierende Unterschiede für den Versicherungsnehmer, abhängig von dem Bedingungswerk, welches vereinbart wurde.

Die beiden häufigsten Entschädigungsarten sind der Zeitwert sowie die Neuwertentschädigung. 

Die Zeitwertentschädigung berücksichtigt den aktuellen Wert des Gebäudes zum Schadenzeitpunkt. Bei der Erstattung werden Abschreibungen aufgrund von Alter und Abnutzung berücksichtigt. 

Bei der Neuwertversicherung werden die Kosten für die Wiederherstellung, bzw. den Wiederaufbau gleicher Art und Güte auf Grundlage aktueller Baukosten erstattet. Ein Abzug aufgrund Alter oder Abnutzung erfolgt nicht. 

Hier ist oftmals entscheidend, dass das Gebäude am gleichen Ort, innerhalb der BRD oder grundsätzlich, gleicher Art und Güte, wieder aufgebaut wird. Dies hängt stark von dem zugrundeliegenden Bedingungswerk ab. 

Mittlerweile kommt es allerdings immer häufig vor, dass auf einen Wiederaufbau verzichtet wird. Die Hintergründe sind sehr unterschiedlich. Ein möglicher Auslöser ist bspw. die Lage oder eine veränderte Lebenssituation nach einem Großschaden. 

Damit eine Neuwerterstattung auch ohne Wiederaufbau erstattet wird ist es wichtig, einen Risikoträger zu wählen, der dies ermöglicht. 

Dabei ist zu beachten, dass der Anspruch auf Ersatz der Mehrwertsteuer in der Regel nur dann besteht, wenn diese auch tatsächlich angefallen ist. Wird also nicht aufgebaut erfolgt im ersten Schritt eine Netto-Erstattung. 

Ist das Thema der Wohngebäudeversicherung für Sie relevant? Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite. 

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