Mögliches PFAS-Verbot und die Auswirkungen auf den Versicherungsschutz.

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Versicherungsmanagement
Leuchtturm Hinweis

Bei per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen handelt es sich um industriell hergestellte Werkstoffkomponenten, welche in einer Vielzahl von Produkten, wie z.B. Textilien, Feuerlöschschaum, in bestimmten Verpackungsmaterialien, Kosmetika, Produkten zur Oberflächenbehandlung etc. seit den 1930er Jahren Anwendung finden. Einige der etwa 10.000 PFAS-Substanzen können, so diverse Studien, die Gesundheit stark gefährden, da sie im Verdacht stehen u.a. für Krankheiten wie Krebs oder Diabetes, Schilddrüsenerkrankungen oder erhöhten Cholesterinspiegel verantwortlich zu sein. 

Viele PFAS reichern sich in der Umwelt sowie im menschlichen und tierischen Gewebe an und bauen sich nicht ab. Aufgrund der Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen von PFAS auf die Gesundheit und die Umwelt haben einige Länder bereits Maßnahmen ergriffen, um den Einsatz dieser Substanzen einzuschränken oder zu verbieten und entsprechende Regelungen werden besprochen. So möchte die EU Ende 2023 über ein mögliches Verbot entscheiden. Auch Deutschland möchte die Produktion, Verwendung und den Import von PFAS stark einschränken mit dem Ziel, die menschliche Gesundheit sowie die Umwelt zu schützen. 

Da die Natur diese chemisch hergestellten Werkstoffkomponenten nicht abbauen kann, werden diese „Ewigkeitschemikalien“ oder auch „forever chemicals“ versicherungstechnisch als sehr riskant eingestuft. Es ist somit damit zu rechnen, dass es zu Einschränkungen in Deckungen kommt, bzw. Versicherer mögliche Haftpflichtansprüche im Zusammenhang mit PFAS-Chemikalien nicht mehr versichern werden

Gerade mit Blick auf die Umwelthaftpflicht- und Schadenversicherung könnten Versicherer mit Problemen konfrontiert werden, da gemäß des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) sowohl die Verursachenden („Handlungsstörer“) als auch der Grundstückseigentümer („Zustandsstörer“) verpflichtet sind für die Beseitigung möglicher PFAS-Verunreinigung zu sorgen. 

Das die Versicherungswirtschaft sich bei der Versicherbarkeit von bestimmten Stoffen sehr restriktiv zeigt, wird am Beispiel Asbest deutlich. 

Als Versicherungsmakler für Unternehmen haben wir den Markt und entsprechende Veränderungen im Blick und informieren unsere Kunden proaktiv.

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