Internationale Tätigkeiten versichern. Möglichkeiten für global agierende Unternehmen.
Auf diesen Bedarf reagiert die Versicherungswirtschaft mit internationalen Versicherungslösungen für das Mutterhaus, seine Niederlassungen im Ausland und ggf. Beteiligungsfirmen. Es gilt dabei grundsätzlich in vier verschiedene Lösungsansätze zu unterscheiden:
- Das unkoordinierte Versicherungsprogramm
- Das koordinierte Versicherungsprogramm
- Das integrierte Versicherungsprogramm
- Das teilintegrierte Versicherungsprogramm
Ein internationales Versicherungsprogramm setzt sich dabei i.d.R. zusammen aus:
- Dem Mastervertrag, ggf. inkl. einer Summen- und Konditionsdifferenzversicherung
- Lokale Policen, welche lokale Besonderheiten / Pflichtdeckungen wie Consorcio in Spanien oder GAREAT in Frankreich
- Ggf. Policen auf Basis der Dienstleistungsfreiheit, sog. FOS-Policen
Doch welches Versicherungsprogramm passt nun am besten? Pauschal kann man hierzu keine Aussage treffen. Es kommt stark auf das Unternehmen, seine Struktur und die Länder an, in welchen es aktiv ist.
Hierbei sind insbesondere die Stufen der Zulassung zur lokalen oder grenzüberschreitenden Tätigkeit der Versicherer zu beachten. Viele Länder bieten nämlich keinen grenzüberschreitenden Versicherungsschutz, wenn keine lokale Zulassung des Versicherers vorliegt. In diesen Ländern darf dann keine Deckung für das in dem jeweiligen Land liegende Risiko gewährt werden. Länder, die eine Unterwerfung unter das eigene Aufsichtsrecht bereits dann verlangen, wenn ausländische Versicherer im Ausland Versicherungsschutz für ein im Land befindliches Risiko gewähren, werden als sog. Verbotsstaaten (non-admitted Verbotsländer) bezeichnet. Dieses Zeichnungsverbot gilt auch für die sog. Anschlussdeckung durch eine Summen- und Konditionsdifferenzversicherung (DIC/DIL). Aktuell zählen etwa 160 Staaten zu den Verbotsländern. Hierunter zählen Länder wie die Schweiz, China und Brasilien. Auch sind entsprechende Länderspezifika, wie etwa bestimmte Deckungen der lokale Zwangs- oder Monopolversicherungen, zu berücksichtigen. Beispiele sind hier Elementar- und Terror-Deckungen. Aber auch der Bereich der Haftpflichtversicherung bietet einige Besonderheiten. Neben weiteren Besonderheiten, wie Compliance-Regelungen oder einer veränderten Gesetzgebung, ist die Schadenabwicklung im Ausland mit entsprechend notwendigen Kenntnissen des lokalen Rechtsrahmens mit entsprechendem Vor-Ort-Service zu beachten.
Fazit: Ein internationales Versicherungsprogramm muss entsprechend agil sein. Die Erstellung und die Betreuung internationaler Versicherungsprogramme fordern ein komplexes Wissen und ein entsprechendes Netzwerk. Hier begleiten und beraten wir Sie eng, als Ihre ausgelagerte Versicherungsabteilung.