Drittschadenrisiken durch einen Öltank kalkulierbar machen.

Versicherungsmanagement
Öl im Wasser

Als Betreiber einer Ölheizung haften Sie für Schäden durch austretendes Öl. Dies gilt allgemein für Inhaber zur Lagerung von gewässergefährlichen Stoffen. Kommt es zu einem Störfall, so trägt der Betreiber die Verantwortung für den entstehenden Schaden, z.B. am Erdreich oder im Grundwasser und haftet mit seinem Privatvermögen, und zwar ohne eigenes Verschulden. Die wichtigste rechtliche Grundlage für Ihre Haftung als Betreiber findet sich in § 89 Wasserhaushaltsgesetz, kurz „WHG“.  Hier heißt es: 

„Wer in ein Gewässer Stoffe einbringt oder einleitet oder wer in anderer Weise auf ein Gewässer einwirkt und dadurch die Wasserbeschaffenheit nachteilig verändert, ist zum Ersatz des daraus einem anderen entstehenden Schadens verpflichtet. Haben mehrere auf das Gewässer eingewirkt, so haften sie als Gesamtschuldner. Gelangen aus einer Anlage, die bestimmt ist, Stoffe herzustellen, zu verarbeiten, zu lagern, abzulagern, zu befördern oder wegzuleiten, derartige Stoffe in ein Gewässer, ohne in dieses eingebracht oder eingeleitet zu sein, und wird dadurch die Wasserbeschaffenheit nachteilig verändert, so ist der Betreiber der Anlage zum Ersatz des daraus einem anderen entstehenden Schadens verpflichtet. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch höhere Gewalt verursacht wird“.

Für einen Umweltschaden reichen schon kleinste Mengen Öl und da es sich bei Heizöl um einen Gefahrenstoff handelt, können entsprechende Kosten in einem Schadenfall schnell in exorbitante Höhe steigen, denkt man zum Beispiel an eine Grundwasserverunreinigung, bei welcher Millionen von Liter verseucht werden. 

Dieses Risiko, welches definitiv als nicht unerheblich eingestuft werden kann, kann durch eine Gewässerschadenhaftpflicht-, oder auch Öltankhaftpflichtversicherung, kalkulierbar gemacht werden.

Versichert sind, im Rahmen und Umfang der Police, Personen- und Sachschäden, welche einem Dritten durch einen Schaden entstehen, bzw. wenn Sie als Betreiber einer solchen Anlage in die Haftung genommen werden. 

Der Versicherer prüft die Haftung, befriedigt gerechtfertigte Ansprüche im Rahmen der Deckung oder wehrt diese ab. Dabei übernimmt der Versicherer i.d.R. auch Schadenminderungs-, oder Rettungskosten für die Beseitigung, bzw. Reinigung, Sanierung oder Entsorgung und übernimmt die Kosten für eine Ersatzbefüllung des ausgelaufenen Tanks. 

Die Versicherungssumme ist dabei sehr individuell wählbar. Wichtig ist, dass es sich bei dem Bedingungswerk um eine aktuelle Fassung handelt. Im besten Fall ist auch eine Innovationsgarantie vereinbart, durch welche der Versicherungsnehmer automatisch von künftigen Leistungsverbesserungen profitiert. 

Sind auch Sie im Besitz eines Öltanks? Lassen Sie uns sprechen.

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