Die Winterreifenpflicht und das Ende der Zulassung der M+S Kennung.

In Deutschland gibt es keine gesetzliche Vorgabe für einen festen Wechseltermin, jedoch gilt bei bestimmten Witterungsbedingungen eine situative Winterreifenpflicht gemäß § 2 Absatz 3a StVO. Das bedeutet, dass Winterreifen erforderlich sind, wenn Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte auftreten.
Viele wechseln ihre Reifen spätestens dann, wenn die Temperaturen dauerhaft unter sieben Grad Celsius fallen. Daneben gibt es auch die sogenannte „O-bis-O-Regel“ (Oktober bis Ostern), die sich als praktische Orientierungshilfe bewährt hat. Sie empfiehlt, von Oktober bis Ostern wintertaugliche Reifen zu verwenden, um auf plötzliche Kälteeinbrüche vorbereitet zu sein.
Winterreifen bieten in dieser Jahreszeit deutlich mehr Sicherheit, da sie speziell für kalte Temperaturen sowie Schnee und Eis entwickelt wurden. Ihre weichere Gummimischung und das spezielle Profil sorgen für besseren Halt und minimieren das Unfallrisiko erheblich.
Wichtig ist, dass seit dem 1. Januar 2018 nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) als Winterreifen zugelassen sind. Ältere Reifen, die nur mit dem M+S-Symbol gekennzeichnet sind, dürfen nur noch bis zum 30. September 2024 als Winterreifen genutzt werden. Danach gelten sie als Sommerreifen, was bei Missachtung zu Bußgeldern führen kann!
Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert nicht nur ein Bußgeld von mindestens 60 Euro und einen Punkt im Flensburger Fahreignungsregister, sondern auch empfindliche versicherungsrechtliche Folgen. Bei einem Unfall könnte das Verhalten des Fahrers als grob fahrlässig eingestuft werden, was zu einer Mithaftung bzw. Kürzungen der Versicherungsleistung bis auf Null führen kann.
Um optimal vorbereitet zu sein, sollte beim Wechsel auf Winterreifen auch die Profiltiefe überprüft werden – gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 1,6 Millimeter, Experten empfehlen jedoch mindestens vier Millimeter. Auch das Reifenalter spielt eine Rolle: Reifen, die älter als acht Jahre sind, sollten nicht mehr verwendet werden, da die Gummimischung aushärtet und der Grip nachlässt und die Gefahr besteht, dass das Reifengummi spröde wird.
Neben dem rechtzeitigen Reifenwechsel ist auch die richtige Lagerung entscheidend. Winterreifen sollten kühl, trocken und lichtgeschützt gelagert werden, idealerweise liegend oder auf speziellen Felgenbäumen, um eine Verformung zu vermeiden.
Achten Sie darauf, gut vorbereitet in die kalte Jahreszeit zu starten – mit den richtigen Reifen fahren Sie sicherer und vermeiden unangenehme Überraschungen im Straßenverkehr. Aber auch Ihre Kfz-Versicherung sollte mindestens den gleichen Stellenwert genießen, denn neben einem wintertauglichen, sicheren Fahrzeug sollte Sie für den Fall der Fälle eine leistungsstarke Versicherung schützen.
Sprechen Sie uns bei Fragen zu Ihrer Kfz Versicherung gerne an.