Die Ruheversicherung im Rahmen der KFZ-Versicherung – wir klären auf!

Im Rahmen dieses Eigentümerwechsels geht die Risikotragung auf den Erwerber über und der Versicherungsvertrag endet mit der Abmeldung des Fahrzeuges.
Doch was geschieht, wenn ein Fahrzeug abgemeldet wird und im Besitz des Halters verbleibt? Auch von einem abgemeldeten und abgestellten Fahrzeug gehen Risiken aus, die zu Schäden führen können und auch Schäden am Fahrzeug selbst sind möglich.
Die gute Nachricht ist, dass hier Vorsorge getroffen ist und über die bei Fahrzeugabmeldung bestehende KFZ-Versicherung regelmäßig eine beitragsfreie Deckung im Rahmen einer Ruheversicherung besteht.
Die Dauer der Ruheversicherung beträgt je nach Versicherer zwischen 12 und 18 Monaten und erlischt nach diesem Zeitraum automatisch. Deckung besteht im Rahmen der KFZ-Haftpflichtversicherung und, soweit unmittelbar vor Abmeldung eine Teil- oder Vollkaskoversicherung bestand, auch im Rahmen einer Teilkaskoversicherung. So ist gesichert, dass für Schäden, die durch das Fahrzeug verursacht werden (z.B. Umweltschäden) und ggf. auch Schäden am Fahrzeug selbst (z.B. Diebstahlschäden), eine Deckung besteht.
Was gilt es zu beachten, um die Deckung nicht zu gefährden? Das Fahrzeug darf zunächst einmal nicht am Straßenverkehr teilnehmen, was aufgrund der fehlenden Zulassung auch nicht gestattet wäre. Je nach Versicherer wird die Ruheversicherung nur dann gewährt, wenn das Fahrzeug für mindestens 14 Tage abgemeldet wird. Zudem muss das Fahrzeug sicher abgestellt werden, üblicherweise schreiben die Versicherungsbedingungen hier einen abschließbaren Stellplatz bzw. eine Garage vor.
Sie wünschen eine Beratung für eine KFZ-Versicherung? Sprechen Sie uns gerne an.