Die Progression in der Unfallversicherung – Ein Blick ins Detail.

Versicherungsmanagement
Die Progression in der Unfallversicherung – Ein Blick ins Detail.

Pro Jahr ereignen sich in Deutschland rund 9 Millionen Unfälle, davon 70 % in der Freizeit und 30 % im Beruf. Statistisch gesehen ereignet sich alle vier Sekunden ein Unfall. Eine Absicherung über die gesetzliche Unfallversicherung besteht nur im Rahmen eng gesetzter Kriterien und reicht häufig nicht aus. 

Mit einer privaten Unfallversicherung besteht die Möglichkeit, die finanziellen Folgen einer körperlichen Schädigung durch einen Unfall (teilweise) aufzufangen. Die Invaliditätsleistung ist dabei abhängig von der Schwere der dauerhaften Beeinträchtigung und der vereinbarten Versicherungssumme (Grundsumme). Die Bemessungsgrundlage bildet dabei die sogenannte Gliedertaxe, welche vertraglich vereinbart wird. 

Deckung besteht dabei in der Regel 24 Stunden täglich bei allen Aktivitäten des täglichen Lebens; auch während der Arbeit. Zusätzlich unterstützen Unfallversicherungskonzepte mit verschiedensten Assistance-Leistungen und schaffen hierdurch enorme Mehrwerte im Schadenfall, welcher eine Sondersituation für die Betroffenen darstellt. 

Um die Leistung im Schadenfall zu erhöhen, besteht die Möglichkeit eine sogenannte „Progression“ zu vereinbaren. Hierbei handelt es sich im Grunde um eine ansteigende Leistungskurve, welche einem steigenden finanziellen Bedarf bei steigender Invalidität gerecht werden soll. 

Viele Verträge sehen heute entsprechende Progressions-Modelle vor und einige Berater empfehlen diese höchstmöglich zu wählen. Dabei fallen oftmals Verträge mit einer extrem niedrigen Grundsumme auf, welche im Falle einer hohen Invalidität mit einer hohen Progression wie bspw. 1000% oder entsprechenden „Turbo-Modellen“ wieder hohe Maximalentschädigungen leisten. 

Wichtig ist hier zu berücksichtigen, dass eine hohe Leistungsauszahlung im Großschadenfall zwar wichtig ist, aber verbleibende niedrigere Invaliditätsgrade nicht aus dem Blick geraten sollten. 

Knapp 80% der festgestellten Invaliditätsgrade liegen im Bereich unter 20%. Berücksichtigt man, dass Progressionsregelungen i.d.R. erst ab 25% Invalidität wirksam werden, wird das Versorgungsziel einer privaten Unfallversicherung bei niedriger Grundsumme und hoher Progression nur gerecht, wenn der Kunde explizit nur den „Großschaden“ versichern möchte. 

Auch hier kommt es auf den Bedarf an. Dabei ist anzumerken, dass entsprechende Versorgungsziele im Worst Case auch mit geringerer Progression und angepasster Grundsumme erreicht werden können, der Kunde aber dann im Falle einer geringeren dauerhaften Beeinträchtigung noch immer annehmbare Leistungen erwarten kann. 

Unsere Erfahrung zeigt dabei, dass es mehr als nur sinnvoll ist, die Grundsumme der Unfallversicherung entsprechend hoch anzusetzen. 

Haben Sie Fragen zur Unfallversicherung? Gerne beraten wir Sie individuell und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen, eine maßgeschneiderte Lösung zur Absicherung Ihrer individuellen Risiken. 

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