Die All-Risk Deckung – maximale Absicherung in der KFZ-Versicherung.

Hier gilt es zunächst zwei wesentliche Deckungsvarianten zu unterscheiden: die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung.
Bei der Teilkaskoversicherung werden benannte Gefahren wie Brand oder Explosion, Entwendung (Diebstahl, Raub), Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung sowie Schäden an der Verkabelung versichert. Gedeckt sind entsprechend benannte Gefahren, die durch äußere Einflüsse das versicherte Fahrzeug zerstören oder beschädigen.
Neben den Gefahren der Teilkaskoversicherung kann über eine Vollkaskoversicherung eine weitergehende Deckung für Beschädigungen am Fahrzeug, die durch einen Unfall, d.h. ein unmittelbar und unfreiwillig von außen plötzlich und mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis, entstehen, vereinbart werden.
Mit einer Vollkaskoversicherung ist somit eine weitreichende Deckung verfügbar, die den Halter des Fahrzeuges insbesondere vor den Kosten einer großen Reparatur durch ein selbst verursachtes Unfallereignis absichert.
Doch die Vollkaskoversicherung übernimmt nicht, wie fälschlicherweise oft angenommen, die Kosten für tatsächlich alle Schäden.
Wer also einen noch weitreichenderen Schutz für sein Fahrzeug vereinbaren möchte, sollte über den Abschluss einer All-Risk Deckung für sein Fahrzeug nachdenken.
In dieser Allgefahrendeckung werden sämtliche Schäden abgedeckt, es sei denn das Versicherungsbedingungswerk schließt diese explizit aus. Dies minimiert das Risiko von Deckungslücken, Streitigkeiten mit dem Versicherer im Schadenfall und sorgt für ein sprichwörtlich sicheres Gefühl für den Versicherungsnehmer und mehr Transparenz.
Und so können im Rahmen einer All-Risk Deckung beispielsweise Schäden durch einen schlingernden Anhänger oder eine sich plötzlich auf der Autobahn öffnende Motorhaube versichert werden.
Ein weiterer und großer Vorteil der All-Risk-Versicherung ist die Umkehr der Beweislast im Schadenfall. Während üblicherweise der Versicherungsnehmer den Schadenseintritt gegenüber seinem Versicherer beweisen muss, ist es bei "echten" Allgefahrenversicherungen genau umgekehrt: Nicht der Versicherungsnehmer muss die Ersatzpflicht des Schadens beweisen, sondern der Versicherer muss beweisen, dass der Schaden nicht ersatzpflichtig ist.
Die All-Risk-Versicherung ist gerade ein Thema wenn es um die Versicherung von Oldtimer und Exoten geht. Gerade hier möchten die Besitzer ihre Fahrzeuge, welch auch oft Wertanlagen sind, gut und umfangreich versichert wissen und mit einer weitreichenden Allgefahren-Versicherung werden somit auch Schäden durch beispielsweise Fehlbedienung, chemische Reaktionen, Brems-, Bruch und Betriebsschäden, versichert.
Aber auch bei Fahrzeugen, welche nicht als Exot oder Oldtimer eingestuft werden, besteht begründeter Anlass, über diese Deckung nachzudenken. Gerade durch steigende Werkstatt- und Reparaturkosten sowie immer komplexere Fahrzeuge.
Diese besondere Deckungsform bieten bislang nur wenige Versicherer an. Sollten Sie daher Interesse an einer All-Risk Deckung für Ihr Fahrzeug haben, sprechen Sie uns gerne an.