Der Kfz-Schutzbrief. Eine sinnvolle Ergänzung des Versicherungsschutzes!

Die Kfz-Versicherung kommt dabei, im Rahmen und im Umfang der vereinbarten Deckung, für Reparaturkosten am Fahrzeug auf und befriedigt berechtigte Ansprüche geschädigter Dritter.
Doch im Zuge eines Kfz-Schadens warten oftmals noch weitere Herausforderungen auf den Betroffenen.
Kostenübernahme und Hilfestellung, zum Beispiel für die Bergung des verunglückten Fahrzeugs, Rückreisekosten, Kosten für Standgebühren, die Beschaffung von Kfz-Teilen, welche beispielsweise im Ausland nicht verfügbar sind, etc., wird oft dringend benötigt und genau hier kommt die Frage auf, wer diese Kosten bzw. diese Hilfestellung übernimmt.
Die mögliche Hilfe Dritter in einem solchen Moment ist zwar gut, allerdings sollte man mit dieser nicht rechnen. Auch ist hierbei zu beachten, dass ein Unterstützer für einen möglichen Schaden im Rahmen einer Hilfeleistung grundsätzlich nicht haftet. Ein ggf. vorhandener Haftpflichtversicherer würde den sog. „Gefälligkeitsschaden“ ablehnen, da dieser keine gesetzliche Grundlage hat. Auch wenn mittlerweile in guten Haftpflicht-Policen der Gefälligkeitsschaden mitversichert ist, auch hierauf sollte man sich nicht verlassen.
Mit einem Kfz-Schutzbrief, als Alternative zur Mitgliedschaft in einem Automobilclub, sichern sich Autofahrerinnen und Autofahrer zusätzlich ab, denn dieser umfasst ein umfassendes Schutzkonzept für die Notsituation und mit einem einfachen Anruf oder wenigen Klicks auf dem Smartphone kommt unkompliziert und meist zügig Hilfe.
Der Leistungsumfang unterscheidet sich je Anbieter und dem gewählten Tarif. Zentral sind allerdings folgende Leistungen zu nennen:
- Pannenhilfe ab der Haustür (ohne Mindestentfernung)
- Bergungskosten
- Abschleppkosten und Abstellkosten
- Kosten für den Fahrzeugrücktransport
- Übernachtungskosten
- Kostenübernahme für einen Mietwagen
- Kostenübernahme für die Weiterreise oder Rückfahrt
Der Vorteil hier, Sie haben die freie Wahl. Ein Schutzbrief muss nicht zwingend über Ihren Kfz-Versicherer abgeschlossen werden, denn unter Umständen hat ein anderer Anbieter ein besseres Angebot für Sie. Auch ist ein Schutzbrief nicht zwingend an ein Fahrzeug gebunden. Darüber hinaus sind in der Regel alle berechtigten Fahrerinnen und Fahrer sowie alle Insassen von den Leistungen des Schutzbriefes umfasst.
Zu beachten ist allerdings, dass nicht jede Fahrzeugart über einen Schutzbrief versichert werden kann. In der Regel sind PKW, Lieferwagen, Wohnmobile, Motorräder, Quads, Wohn- und Bootsanhänger und sonstige Anhänger (teilweise in Abhängigkeit vom Fahrzeuggewicht) versicherbar.
Auch wenn die Leistungen im Rahmen der Mitgliedschaft eines Automobilclubs oftmals umfangreicher sind, da bspw. höhere Leistungsgrenzen vereinbart sind, so ist der Schutzbrief als i.d.R. günstigere Alternative doch empfehlenswert.
Auch für Unternehmen kann ein Schutzbrief eine sinnvolle Ergänzung zur Kfz-Flottenversicherung sein.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Kfz-Versicherung? Gerne stehen wir Ihnen für eine Beratung zur Verfügung. Sprechen Sie uns gerne an.