Das neue Fahrzeug clever versichern - die Sondereinstufung in der KFZ-Versicherung:

Versicherungsmanagement
Autoversicherung

Doch vor der Fahrfreude steht der Abschluss einer KFZ-Versicherung an – und hier hört die Freude leider häufig wieder auf, wenn das Fehlen eines freien Schadenfreiheitsrabattes keine günstige Einstufung ermöglicht. Denn bedingungsgemäß wird das Fahrzeug dann erstmalig in die Schadenfreiheitsklasse 0 gestuft – mit einem entsprechend hohen Beitragssatz und somit hoher Versicherungsprämie. 

Die Lösung kann hier eine Sondereinstufung des Schadenfreiheitsrabattes durch den Versicherer darstellen. Denn unter gewissen Voraussetzungen profitieren Sie als Kunde davon, dass zur Prämienermittlung nicht die Schadenfreiheitsklasse 0, sondern eine entsprechend für Sie günstigere Schadenfreiheitsklasse als sogenannte „Sondereinstufung“ herangezogen wird. 

Sondereinstufungen werden beispielsweise gewährt 

  • für Zweitfahrzeuge 
  • für Fahranfänger 
  • als sogenannte „Eltern-Kind-Regel“ für Fahranfänger, wenn die Eltern bereits ein Fahrzeug angemeldet haben
  • bei Trennung vom Ehepartner / der Ehepartnerin und 
  • bei vorheriger nachgewiesener Nutzung eines Dienstfahrzeuges.

Allen Sondereinstufungen gemein ist, dass diese die Versicherungsprämien teils deutlich senken. Eine Sondereinstufung mit einer besseren Schadenfreiheitsklasse gilt aber nur für den Versicherer, der diese Einstufung vorgenommen hat. Wechselt man später den Versicherer, wird dem neuen Versicherer nur der tatsächliche Schadenfreiheitsrabatt, den das Fahrzeug beim bisherigen Versicherer erfahren hat, bestätigt. Unsere Erfahrung zeigt jedoch, dass einige Versicherer bei einem Versichererwechsel bereit sind -bei entsprechendem Nachweis- diese Sondereinstufung im Rahmen einer Vereinbarung zu übernehmen. 

Sie wünschen eine Beratung in Bezug auf Ihre KFZ-Versicherung – sprechen Sie uns gerne an!

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