Business in den Sozialen Netzwerken - Versicherungsschutz gegen Abmahnungen.

Ein unbedacht erstellter Beitrag oder ein Auftritt kann schnell zu einer Abmahnung verbunden mit einer Schadenersatzforderung führen. Um das Verständnis für die Vielfältigkeit der Risiken zu erhöhen, haben wir nachfolgend einige Schadenbeispiele für Sie zusammengefasst. Hierbei handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung, sondern nur um Beispiele:
- Sie veröffentlichen für Werbezwecke ein zufällig geschossenes Bild, auf welchem eine Person eindeutig zu erkennen ist. Diese Person hat der Nutzung allerdings nicht zugestimmt und nimmt Sie wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung in Anspruch
- Sie treffen in Ihrem Blog eine Aussage über einen Mitbewerber, was zur Folge hat, dass dessen „Klickzahlen“ einbrechen. Sie werden daraufhin wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung in Anspruch genommen
- Sie bewerben ihr Produkt und nennen dazu den Namen einer promienten Person. Es kommt zu einer Namensrechtsverletzung
- Bei Ihrem neusten Blogeintrag verwenden Sie ein Foto, ohne die entsprechenden Lizenzrechte dafür erworben zu haben. Der Lizenzhalter veranlasst eine Abmahnung auf Grundlage einer Lizenzrechtsverletzung
- Sie versenden Informationsmails, obwohl die Empfänger dieser Nachrichten nicht ausdrücklich um Informationen durch diese E-Mail gebeten haben. Einer der Empfänger klagt
- Sie haben versehentlich falsche Angaben im Impressum oder der Datenschutzerklärung gemacht und werden diesbezüglich abgemahnt
In den meisten Fällen sind entsprechende Forderungen umfangreich bemessen. Bei den Ansprüchen handelt es sich um reine Vermögensschäden, welche in der Regel nicht von der betrieblichen Haftpflichtversicherung umfasst sind. Dieses Risiko ist über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzusichern.
Kommt es zu einem Schadenfall, wird der Versicherer die Prüfung der Haftungsfrage, ggf. die Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) oder die Freistellung im versicherten Umfang übernehmen.
Was einfach klingt, ist mit hohem Aufwand verbunden. Allein die Prüfung der Haftungsfrage, ggf. die Verhandlung zum angesetzten Streitwert, stellt eine umfangreiche Dienstleistung des Versicherers dar, weshalb wir eine solche Deckung empfehlen.
Aber Achtung. Auch hier kommt es auf die Bedingungen an. Manche Versicherer setzen voraus, dass beispielsweise vor der Nutzung, Veröffentlichung etc. eines Bildes, eine Prüfung durch entsprechend geeigneter Fachkräfte erfolgt. Dies ist in der Praxis allerdings häufig nicht darstellbar, was den Versicherungsschutz gefährdet. Weiter ist zu beachten, dass Schäden, welche grob fahrlässig verursacht wurden, nicht aus der Deckung ausgeschlossen werden.
Es ist also immer individuell zu prüfen, welcher Risikoträger zur Absicherung Ihres individuellen Risikos am besten geeignet ist. Hier stehen wir mit unserer Expertise an Ihrer Seite und erstellen für Sie ein maßgeschneidertes Konzept, welches Ihre Wünsche und Anforderungen optimal berücksichtigt.