Auslandsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Mehr Sicherheit auf Reisen!

Genau hier kommt der Auslandsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung ins Spiel. In unserem heutigen Beitrag möchten wir den Bedarf dieser Zusatzversicherung beleuchten und dabei auch auf die Unterschiede der Versicherungspflicht, bzw. der Höhe der Versicherungssummen der Pflichtversicherung im Ausland eingehen um den Hintergrund dieser Deckung besser verständlich zu machen.
Also warum wird ein Auslandsschutz benötigt?
Stellen Sie sich vor, Sie werden im Ausland in einen Unfall verwickelt, bei dem Sie kein Verschulden trifft. Die Kfz-Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners soll nun eigentlich für den entstandenen Schaden aufkommen, jedoch reicht diese nicht aus oder ist nicht vorhanden.
Dies ist durchaus denkbar, denn nicht in allen Ländern herrscht eine Kfz-Versicherungspflicht, bzw. werden entsprechend hohe Versicherungssummen gesetzlich gefordert.
Ein möglicher Schaden kann so ggf. nicht oder nicht vollständig ausgeglichen werden und der Geschädigte kann finanziell massiv gefährdet werden. Gerade im Falle eines Personenschadens stellt dies ein hohes Risiko dar.
Der Auslandsschutz soll genau diese Deckungslücke schließen. Bei dieser Versicherung handelt es sich um eine optionale Ergänzung der Kfz-Versicherung, welche ihre Leistung entsprechend für solche Fälle erweitert. Mit dem Abschluss einer solchen Zusatzdeckung kann sichergestellt werden, dass Ihr deutscher Kfz-Versicherer für den Schaden aufkommt, wenn die Deckung des Unfallgegners im Ausland nicht ausreicht oder nicht vorhanden ist. Denn, wie bereits angesprochen, bestehen unterschiedliche Pflichtversicherungen, bzw. Versicherungsregelungen im Ausland. In den meisten Ländern ist die Pflichtversicherungssumme niedriger als in Deutschland.
Die Vorteile des Auslandschadenschutz sind darüber hinaus:
- Keine Auseinandersetzung mit einem ausländischen Versicherer: Im Falle eines Unfalls müssen Sie sich nicht mit einem ausländischen Versicherer auseinandersetzen. Stattdessen wenden Sie sich direkt an Ihren deutschen Versicherer, der für Sie als Regulierungspartner agiert
- Es erfolgt keine Rückstufung in Ihrer Schadenfreiheitsklasse: Bei Inanspruchnahme des Auslandsschadenschutzes erfolgt keine Rückstufung in Ihrer Schadenfreiheitsklasse. Ihre Versicherungspolice wird nicht nachteilig belastet
- Sicherheit bei niedrigen Versicherungssummen: Sie laufen nicht Gefahr wegen geringerer Deckungssummen, die ggf. im Ausland gelten, auf Ihren Schaden sitzen zu bleiben. Es gelten die für Ihre Kfz-Haftpflicht vereinbarten Deckungssummen.
- Der Auslandsschadenschutz gilt außerhalb Deutschlands im Geltungsbereich der Europäischen Union sowie meistens in Andorra, Großbritannien, Liechtenstein, Monaco, Montenegro, Norwegen, San Marino, Schweiz und Serbien.
- Der Auslandsschadenschutz kann bei Abschluss Ihrer Autoversicherung als Zusatzbaustein meistens gegen einen Mehrbeitrag abgeschlossen werden.
- Die Schadensregulierung erfolgt nach deutschem Recht: Die Regulierung erfolgt nach deutschem Recht, was Ihnen Vertrautheit und Transparenz bietet
Insgesamt bietet der Auslandsschutz eine sinnvolle Ergänzung Ihrer Kfz-Police. Er gewährleistet, dass Sie im Falle eines Unfalls nicht vor unüberwindbaren Hürden stehen und finanziell geschützt sind. Wenn Sie Fragen zum Auslandsschutz oder Ihrer Versicherung haben stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und beraten Sie neutral und unabhängig.