Absicherung des Bauherren-Risikos bei Geothermie- und Brunnenbohrungen.

Eine Bohrlochversicherung bietet Bauherren daher eine essenzielle Absicherung gegen unerwartete Schäden und Kosten. Denn sobald der Bohrer die Erdoberfläche durchdringt, kann es zu unvorhersehbaren geologischen Ereignissen kommen, die immense finanzielle Folgen haben können. Setzrisse an Gebäuden durch Erdbewegungen, der unkontrollierte Austritt von Wasser oder Gas sowie die Kontamination des Grundwassers sind nur einige der möglichen Risiken.
Die Betriebshaftpflichtversicherung des Bohrunternehmens greift nur, wenn eine gesetzliche Haftung vorliegt. Da viele Schäden jedoch auf geologische Besonderheiten zurückzuführen sind und nicht auf Fehler des Bohrunternehmens, bleibt der Bauherr oft auf den Kosten sitzen. Auch eine Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt nur Schäden Dritter ab, nicht aber Eigenschäden. Die Bauleistungsversicherung wiederum versichert nur Schäden an der eigentlichen Baumaßnahme, nicht aber spezielle Bohrschäden. Um diese Versicherungslücke zu schließen, empfiehlt sich der Abschluss einer verschuldensunabhängigen Bohrlochversicherung.
Die Bohrlochversicherung leistet also unabhängig von einem eigenen Verschulden. Sie übernimmt die Kosten, die durch unvorhergesehene Schäden entstehen, etwa durch Erdhebungen oder -senkungen, Erdrutsche oder gar Erdbeben. Ein möglicher und besonders kritischer Schadensfall ist das Antreffen eines artesisch gespannten Grundwasserleiters, bei dem Wasser plötzlich mit hohem Druck unkontrolliert aus dem Bohrloch schießt. Ebenso problematisch ist der Austritt von Naturgas, der u.a. erhebliche Sicherheitsrisiken birgt. Eine Verunreinigung des Grundwassers durch mikrobiologische Kontamination oder ein hydraulischer Kurzschluss zwischen verschiedenen Grundwasserhorizonten kann langwierige Sanierungsmaßnahmen nach sich ziehen.
Besonders relevant ist diese Versicherung auch im Zusammenhang mit staatlichen Förderprogrammen. Der Abschluss einer Bohrlochversicherung ist bei der Beantragung bestimmter Zuschüsse, etwa der BAFA- oder BEG-Förderung, nachzuweisen und kann in einigen Fällen sogar gefördert werden.
Der Leistungsumfang dieser speziellen Versicherung ist umfassend. Sie deckt Sachschäden am Eigentum sowie Fremdeigentum ab. Dazu gehören nicht nur Kosten für Aufräumung, Dekontamination und Entsorgung von belastetem Erdreich, sondern auch notwendige provisorische Schutzmaßnahmen und behördlich angeordnete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. Fällt das Bohrloch durch ein unvorhergesehenes Ereignis aus, übernimmt die Versicherung auch die Verfüllung und Abdichtung oder gar die Erstellung eines neuen Bohrlochs gleicher Art und Güte. Auch zusätzliche Kosten, die durch eine schadenbedingte Umverlegung von Rohrleitungen entstehen, sowie Stillstandskosten für Bohrequipment sind abgedeckt. Falls die Bohrung aufgrund des Schadens nicht fortgesetzt werden kann, werden sogar die bereits angefallenen Bohrkosten ersetzt.
Damit Deckung gewährleistet ist, müssen einige wichtige Obliegenheiten erfüllt sein. Das beauftragte Bohrunternehmen und dessen Nachunternehmer müssen eine anerkannte Fachfirma sein. Dies bedeutet, dass sie entweder nach dem DVGW-Merkblatt W 120-2 zertifiziert sind oder eine gleichwertige Qualifikation für die Erstellung von Erdwärmesonden nachweisen können, wie beispielsweise das „D-A-CH-Gütesiegel für Erdwärmesonden-Bohrfirmen“ der Wärmepumpenverbände aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Zudem muss die Planung und Umsetzung der Erdwärmesondenanlage nach den geltenden technischen Vorschriften erfolgen, insbesondere gemäß der Richtlinie VDI 4640 zur thermischen Nutzung des Untergrundes. Während der Bohrarbeiten ist es erforderlich, eine vollständige geologisch-hydrogeologische Dokumentation aller Ergebnisse zu erstellen. Selbstverständlich müssen auch alle gesetzlichen und behördlichen Vorgaben eingehalten werden.
Eine Bohrung ist immer mit Unsicherheiten verbunden. Wer in eine geothermische Anlage oder einen Brunnen investiert, sollte sich dieser Risiken bewusst sein. Die Bohrlochversicherung bietet Bauherren eine finanzielle Absicherung gegen geologische Unwägbarkeiten und schließt eine wesentliche Versicherungslücke. Damit stellt sie eine sinnvolle Ergänzung zu den bestehenden Versicherungen dar und sorgt dafür, dass unvorhersehbare Schäden nicht zur finanziellen Belastung werden. Sprechen Sie uns an!