Versicherungsvertragliche Obliegenheiten in der gewerblichen Versicherung. Wichtige Aspekte die Sie wissen sollten!

Versicherungsmanagement
Obliegenheiten Versicherung

Eine wesentliche Komponente eines Versicherungsvertrages sind dabei die versicherungsvertraglichen Obliegenheiten, die vom Versicherungsnehmer erfüllt werden müssen, um die Wirksamkeit des Versicherungsschutzes zu erhalten. Die wohl bekannteste Obliegenheit ist die Pflicht zur rechtzeitigen Prämienzahlung. Dabei können die Obliegenheiten je nach Art der Deckung sowie des zu versichernden Risikos variieren. 

Als Versicherungsmakler für Unternehmen ist es uns ein Anliegen, diese Obliegenheiten transparent zu machen. Im Rahmen unserer Beratung verfolgen wir die Strategie, dass unsere Kunden ihre versicherungsvertraglichen Obliegenheiten verstehen und ihnen nachkommen, um so möglichen Problemen oder Ablehnungen im Schadenfall vorzubeugen. 

Im Wesentlichen wird zwischen Obliegenheiten vor Vertragsabschluss, während der Vertragslaufzeit und im Schadenfall unterschieden. Wir möchten heute insbesondere auf die vorvertraglichen Obliegenheiten sowie die während der Laufzeit eingehen.   

Vor Vertragsabschluss ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, Angaben zum zu versichernden Risiko korrekt und wahrheitsgemäß zu machen. Während der Vertragslaufzeit ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, die Prämie bzw. die Beiträge rechtzeitig zu bezahlen. Auch muss der Versicherer informiert werden, falls sich die Risikosituation verändert, damit er diese bewerten und ggf. in der Prämienkalkulation berücksichtigen kann. 

Nachfolgend haben wir einige Obliegenheiten zusammengefasst, welche regelmäßig Bestandteil von gewerblichen Versicherungsverträgen sind. 

  • Auskunftspflicht vor Vertragsabschluss: Abgefragte Auskünfte müssen vollständig und wahrheitsgemäß erteilt werden
  • Mitteilungspflicht während der Vertragslaufzeit: Für den Vertrag bzw. das Risiko relevante Änderungen müssen dem Versicherer unverzüglich angezeigt werden
  • Unterlassung von Gefahrerhöhungen: Ohne Zustimmung des Versicherers darf keine Gefahrerhöhung vorgenommen werden, welche den Eintritt eines Schadens wahrscheinlicher werden lässt
  • Beitragszahlungspflicht der Erst- und Folgeprämie: Versicherungsprämien müssen fristgerecht und vollständig bezahlt werden
  • Schadenminderungspflicht: Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, Schäden abzuwenden und, wenn zumutbar, zu mindern
  • Mitwirkungspflicht: Der Versicherungsnehmer muss bei Fragestellungen mitwirken
  • Dokumentationspflicht: Ist ein Schaden entstanden, muss dieser entsprechend vollständig dokumentiert werden
  • Einhaltung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften: Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, sich an bestehende gesetzliche und behördliche Vorschriften zu halten
  • Anerkennungs- und Befriedungsverbot: Ohne eine Zustimmung des Versicherers dürfen Ansprüche einer anderen Partei weder anerkannt noch eigenmächtig bezahlt werden

Die jeweils relevanten Obliegenheiten sind individuell in den Bedingungswerken der betreffenden Risikoträger festgelegt und oftmals sehr ausführlich beschrieben. Auf entsprechende Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung ist zu achten, denn der Versicherer darf bei einer Obliegenheitsverletzung sanktionieren. Hier sind Leistungsverweigerungen und -Kürzungen sowie Prämienanpassungen zu nennen. Dies ist jeweils vom Grad des Eigenverschuldens abhängig.

Es wird unterschieden zwischen:

  • Schuldloster/einfacher Fahrlässigkeit,
  • Grob fahrlässiger Verletzung,
  • vorsätzlicher Verletzung und
  • arglistiger Täuschung

Zudem hat der Versicherer bei einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung ein Sonderkündigungsrecht.

Ihm Rahmen der Produktauswahl bzw. der Handlungsempfehlung für unsere Kunden versuchen wir, mit Blick auf die entsprechenden Regelungen, mögliche Risiken für den Versicherungsnehmer so gut wie möglich einzudämmen. Haben auch Sie Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz?

Sprechen Sie uns gerne an.

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