Update: Die Versicherungspflicht für langsam fahrende Maschinen kommt nicht.

Risikomanagement
Versicherungsmanagement
langsam fahrende Maschinen

Hintergrund ist eine EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung, die in deutsches Recht umgesetzt werden sollte. 

Dieses Vorhaben stieß auf massiven Widerstand. Denn die bisherige Regelung in Deutschland, diese Maschinen im Rahmen einer betrieblichen Haftpflichtversicherung zu versichern, ist unbürokratischer, kostensparender und hat laut Gesamtverband der deutschen Versicherer (GDV) in den letzten Jahrzehnten ohne Probleme umgesetzt werden können. 

Nachdem der Bundesrat im Februar 2024 der geplanten Neuregelung nicht zugestimmt hatte, wurde ein Vermittlungsausschuss einberufen, der sich dafür aussprach, die bisherige Gesetzeslage beizubehalten. Dem stimmte der Bundesrat nun am 22.03.2024 zu, eine Einführung einer Versicherungspflicht für Gabelstapler, Aufsitzrasenmäher und selbstfahrende Arbeitsmaschinen ist somit nicht mehr Teil der Gesetzesänderung.

Zu beachten ist jedoch, dass in einigen europäischen Ländern, wie beispielsweise Italien, die Einführung der Versicherungspflicht für langsam fahrende Fahrzeuge, wie z.B. Gabelstapler und Baumaschinen, umgesetzt wurde. 

Deutsche Unternehmen mit Firmen im Ausland sollten daher prüfen, ob sie ggf. von dieser Regelung betroffen sind. 

Als Versicherungsmakler für Unternehmen unterstützen wir Sie hier mit unseren Netzwerkpartnern vor Ort. 

 

Schulz & Partner signet logo