Tierbissschäden in der Kfz-Versicherung

Versicherungsmanagement
Tierbissschäden in der Kfz-Versicherung

Sobald eine Kaskoversicherung gewünscht ist, gehören neben dem Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und der Mitversicherung von Tierkollisionen auch Schäden durch Tierbiss, inklusive Folgeschäden, zum Standard. 

Doch was passiert, wenn der Tierbiss nicht an Leitungen, Kabeln oder Dämmmaterial unter der Motorhaube, sondern im Innenraum des Fahrzeugs erfolgt? Dieser Frage gehen wir in unserem heutigen Beitrag nach, denn sie erreicht uns zunehmend häufiger.  

Grundsätzlich sind Tierbissschäden der Kaskoversicherung, hier der Teilkaskoversicherung, zuzuordnen. Doch wie so häufig, wird die benötigte Deckung je nach Versicherer und Versicherungsbedingungswerk unterschiedlich definiert. Und so ist es nicht verwunderlich, dass die Regelungen zum Thema Tierbiss im Innenraum keineswegs einheitlich sind. Manche Versicherer treffen hierzu keine spezifische Aussage, andere schließen den Innenraum ausdrücklich aus, während wiederum einige Anbieter den Schutz im Rahmen höherwertiger Tarife sogar explizit einschließen.  

Selbst die Definition des Begriffs Innenraum ist dabei nicht eindeutig. Nach aktueller Rechtsprechung umfasst er alle zugänglichen und benutzbaren Fahrzeugbereiche wie Fahrgastzelle oder Kofferraum. Nicht jedoch verdeckte Bauteile z.B. hinter der Verkleidung. Diese Differenzierung kann im Schadenfall entscheidend sein.

Für die Praxis bedeutet das:
Wer sein Fahrzeug umfassend absichern möchte, sollte den Leistungsumfang zum Thema Tierbiss genau prüfen. Insbesondere dann, wenn der Fahrzeuginnenraum betroffen sein könnte. Gemeinhin geht man häufig davon aus, dass ein solcher Schaden mitversichert ist. Umso wichtiger ist es, die Versicherungsbedingungen gezielt auf diesen Punkt zu prüfen.  

Unser Fazit:
Es gibt am Markt Lösungen, die auch den Innenraum gegen Tierbissschäden absichern. Das vermeintlich kleine Detail „Tierbiss im Innenraum“ kann im Schadenfall schnell große Bedeutung haben.

 

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