Schäden durch Grundwasser an Gebäuden und der Versicherungsschutz.

Hier stellt sich die Frage, inwieweit Schäden durch solche Naturereignisse versichert sind.
Schäden am Gebäude durch eine Überschwemmung, welche gemäß Definition des Gesamtverbandes der Versicherer (GDV) eine Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch
a) Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern;
b) Witterungsniederschläge
c) Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge von a) oder b)
voraussetzt, sind im Rahmen der „erweiterten Elementarschadendeckung“ versichert.
Nun kann es allerdings auch ohne eine Überflutung des Grund und Bodens zu großen Schäden kommen, wenn sich durch langanhaltende Regenfälle und Hochwasser der Grundwasserpegel erhöht, Wasser durch die Bodenplatte oder die Kellerwände in das Haus drückt und das Fundament ins Schwimmen gerät und bricht. Solche Grundwasserschäden sind vor allem bei Häusern in Hanglage nicht selten, denn die wenigsten Objekte wurden baulich entsprechend so ausgeführt, dass solche Schäden vermieden werden können.
Hier kommt es dann auf die Details der Deckung an. Grundsätzlich ist die Deckung für Überschwemmung klar auf Oberflächenwasser ausgelegt und ohne einen eingangs erwähnten Oberflächenaustritt, der in den meisten Fällen noch erhebliche Flächen des Grundstücks betreffen muss, steht für Grundwasserschäden keine Deckung zur Verfügung.
Soll das Objekt gegen Grundwasserschäden versichert werden, so ist Marktkenntnis und Expertenwissen gefragt.
Dabei ist zu beachten, dass für einen wirksamen Versicherungsschutz gegen Elementarschäden in der Regel entsprechende Obliegenheiten in Form von besonderen Sicherheitsvorschriften zu beachten sind. Lediglich den Abschluss eines Versicherungsvertrages tätigen reicht nicht aus. So hat beispielsweise der Versicherungsnehmer, je nach Vertrag, alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Elementarschäden zu treffen und beispielsweise baurechtlich geforderte Rückstausicherungen ordnungsgemäß zu betreiben und zu warten.
Werden entsprechende Obliegenheiten verletzt, so kann dies im schlimmsten Fall zum Verlust der Deckung führen.
Das Schäden durch Naturgefahren allgemein zunehmen ist zwischenzeitlich allgemein bekannt. Erschreckend ist allerdings, dass nur etwa die Hälfte der Gebäude in Deutschland richtig gegen Naturgefahren versichert sind und sich viele Versicherungsnehmer sich nicht mit dem Risiko auseinandersetzten. Dabei ist eine Elementarschadenversicherung grundsätzlich, als Ergänzung zu z.B. baulichen Maßnahmen, zu empfehlen, um ein existenzielles Risiko zu transferieren.
Wie ist Ihr Gebäude versichert? Kommen Sie auf uns zu. Wir beraten Sie gerne.