Neu in der StVZO: Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen.

Die Gasprüfung für Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen, welche bisher lediglich empfohlen wurde, wurde mit dem „§60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“ in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aufgenommen und ist nun verpflichtend. Halter von Wohnmobilen und Wohnwagen müssen nun handeln.
Durch die neue „§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“ wird die Gasprüfung Teil der StVZO.
Bei der Gasprüfung wird im Rahmen einer Prüfung die komplette Gasanlage inklusive deren Leitungen sowie die angeschlossenen Geräte und technischen Bauteile auf deren Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit überprüft.
Doch was bedeutet das konkret für Sie als Besitzer solcher Fahrzeuge und welche Auswirkungen kann eine Nichtbeachtung auf Ihren Versicherungsschutz haben?
Eine regelmäßige Überprüfung dieser Anlagen durch einen anerkannten Prüfer ist essenziell, um Unfälle durch Gaslecks oder defekte Geräte zu vermeiden. Die neu eingeführte Gasprüfung in der StVZO stellt somit sicher, dass alle Flüssiggasgeräte sicher betrieben werden können.
Wer ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen mit einer Flüssiggasanlage besitzt, muss diese in Zukunft alle zwei Jahre, unabhängig von der Hauptuntersuchung, prüfen lassen. Liegt für Ihr Wohnmobil oder Wohnwagen noch keine Gasprüfung vor, haben Sie noch bis zum 19.06.2025 Zeit diese nachzuholen. Auch vor der erstmaligen Verwendung ist eine Gasprüfung durchzuführen.
Dabei ist wichtig zu wissen, dass die Gasprüfung sowohl für zugelassene als auch für (dauerhaft) abgemeldete Wohnwagen und Wohnmobile gilt.
Im Falle einer Nichtbeachtung könnte der Versicherer Schäden durch eine nicht geprüfte oder defekte Flüssiggasanlage ablehnen oder die Leistung entsprechend Ihres Verschuldens kürzen. Je nach Länge der Fristüberschreitung drohen Ihnen Bußgelder zwischen 15 und 60€.
Der Prüfnachweis der erfolgten Gasprüfung kann darüber hinaus von Campingplatzbetreibern gefordert werden.
Haben Sie darüber hinaus Fragen oder wünschen Sie eine Beratung? Als Versicherungsmakler für Unternehmen stehen wir unseren Unternehmerkunden auch in privaten Versicherungsfragen zur Seite und begleiten Sie strategisch und persönlich.