Fahrzeuganprall am Gebäude und der Versicherungsschutz.

Zugegebenermaßen sind solche Schäden nicht alltäglich, aber sie treten ein und in regelmäßigen Abständen wird in den Medien vom entgleisten Zug oder dem LKW im Gebäude berichtet. Der Schaden ist dann oft nicht unerheblich.
Doch in welcher Form besteht hier Versicherungsschutz?
Zunächst handelt es sich bei einem solchen Ereignis um einen Haftpflichtschaden des Schadenverursachers. Allerdings deckt z.B. die Kfz-Haftpflichtversicherung nur den Zeitwert des durch einen Fahrzeuganprall verursachten Gebäudeschadens. Es besteht also in den meisten Fällen eine Deckungslücke zum Neuwert. Zudem besteht das Risiko einer Fahrerflucht bzw. eines unzureichenden oder nicht vorhandenen Haftpflichtversicherungsschutzes.
Diese Deckungslücke kann geschlossen werden. Durch eine besondere Vereinbarung kann der Anprall von Straßen- und Schienenfahrzeugen an das Gebäude im Rahmen der Sachversicherung mitversichert werden. Dabei ist der Fahrzeuganprall klar definiert.
Fahrzeuganprall ist jede unmittelbare Berührung versicherter Sachen oder Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden, durch Schienen- oder Straßenfahrzeuge, die nicht vom Versicherungsnehmer, dem Nutzer des Gebäudes oder dessen Arbeitnehmer betrieben werden.
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch Verschleiß, Schäden an Fahrzeugen sowie Schäden an Zäunen, Straßen und Wegen.
Versichert wird hier die entsprechend versicherte Sache, z.B. das Gebäude, zum Neuwert und unter Berücksichtigung einer Selbstbeteiligung.
Wurde die Versicherungssumme richtig ermittelt und vereinbart ist keine Deckungslücke zu befürchten.
Der übliche Eigenschadenausschluss dient der Risikobegrenzung. Zudem werden ein achtsamer Umgang sowie entsprechende Risikovorsorge am Standort vorausgesetzt.
Der Einschluss von Schäden durch Fahrzeuganprall ist besonders empfehlenswert, wenn auf dem Versicherungsgrundstück täglich viele fremde Fahrzeuge verkehren und beim Rangieren möglicherweise Schäden an Rampen oder Toranlagen (Beispiel: Speditionsbetrieb) verursachen werden können.
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