Ein Update zu „Feuerwehrplänen für bauliche Anlagen“.

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Versicherungsmanagement
Feuerwehrplan Versicherung

Der Feuerwehrplan umfasst dabei allgemeine Informationen zum Objekt und zeigt die entsprechenden Bereiche und Erläuterungen in Textform. 

Oftmals ist der Feuerwehrplan auch Bestandteil von Einsatzplänen. Sie können von der Berufsgenossenschaft, der Baugenehmigungsbehörde und/oder dem Sachversicherer gefordert werden. 

Rechtlich fordert das Arbeitsschutzgesetz vom Arbeitgeber, entsprechend der Art der Arbeitsstätte, der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten, Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. 

Gemäß der Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber für die Arbeitsstätte einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend dem Plan zu üben, wie sich die Arbeitnehmer im Gefahr- oder Katastrophenfall in Sicherheit bringen oder gerettet werden können.  

Grundsätzlich gehört der Feuerwehrplan zu den Führungsmitteln, welcher es der Feuerwehr im Einsatzfall ermöglicht, einen schnellen Überblick über das Objekt zu erlangen. Somit wird ein effektiver Einsatz für die Brandbekämpfung bzw. Personenrettung unterstützt, da die Einsatzkräfte optimal koordiniert werden können. 

Für den Fall, dass der Feuerwehrplan ein Bestandteil des Einsatzplans ist,  muss die Korrektheit der Pläne von der lokalen Feuerwehr bestätigt werden. 

Um die Gültigkeit der Pläne zu gewährleisten, müssen die in der DIN 14095 festgelegten Einheitsvorgaben eingehalten werden. 

Darüber hinaus ist es unabdingbar, dass Feuerwehrpläne stets auf aktuellem Stand gehalten werden. Daher sieht die DIN 14095 – als technisches Regelwerk zur Erstellung von Feuerwehrplänen – eine regelmäßige Überprüfung in Abständen von höchstens 2 Jahren durch eine fachkundige Person vor.  

Mit dem Ausgabedatum Februar 2024 ist nun die neue Fassung der DIN 14095 mit verschiedenen Änderungen erschienen. Die Aktualisierung präzisiert Definitionen, Planarten und Inhalte und verdeutlicht nochmals den Anwendungsbereich. Gegenüber der Vorgängerausgabe aus Mai 2007 wurden konkret folgende Änderungen vorgenommen:

  • Allgemeine Anforderungen überarbeitet: Anpassungen zur Verbesserung der Klarheit und Einheitlichkeit.
  • Ergänzung von Begriffen: Neue und präzisierte Begriffe für eine bessere Verständlichkeit.
  • Überarbeitung der Art der Pläne und des Planinhalts: Klare Strukturierung und Darstellung der notwendigen Informationen.
  • Präzisierung der Planausführung: Detaillierte Vorgaben zur genauen Erstellung der Pläne.
  • Aufnahme von Näherungswerten für RGB- und CMYK-Werte der Planfarben: Verbesserung der Farbkodierung zur besseren Erkennbarkeit.
  • Erneuerung des informativen Anhangs mit Beispielen für Bestandteile eines Feuerwehrplanes: Aktuelle Beispiele für eine praxisgerechte Umsetzung.
  • Löschung des informativen Anhangs zu Rechtsgrundlagen und Technischen Bestimmungen: Entfernung von veralteten Informationen.
  • Aufnahme eines informativen Anhangs zu Feuerwehrplänen in georeferenzierter Darstellungsform: Einführung neuer Darstellungsformen zur besseren Lokalisierung.
  • Überarbeitung normativer Verweisungen: Anpassung an aktuelle Normen und Standards.

Versäumnisse in diesem Bereich stellen in aller Regel versicherungsvertragliche Obliegenheitsverletzungen dar und können neben zivilrechtlichen Ansprüchen im Zweifel auch strafrechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen nach sich ziehen. 

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