Ein historischer Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze und die Auswirkungen auf die betriebliche Altersvorsorge.

Versicherungsmanagement
Ein historischer Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze und die Auswirkungen auf die betriebliche Altersvorsorge

Dies bedeutet einen Anstieg von 6,62 %, während in den neuen Bundesländern mit 8,05 % eine noch stärkere Erhöhung erfolgt. Gleichzeitig wird die bisherige Trennung zwischen Ost und West aufgehoben, sodass nun bundesweit einheitliche Rechengrößen gelten. Dieser historische Anstieg hat weitreichende Auswirkungen – nicht nur auf die gesetzliche Rentenversicherung, sondern insbesondere auf die betriebliche Altersvorsorge (bAV). 

Auswirkungen auf die betriebliche Altersvorsorge 

Die BBG bildet häufig eine zentrale Bezugsgröße für Versorgungszusagen in der bAV. Die Auswirkungen betreffen sowohl die Arbeitnehmer als auch die Arbeitgeber und sind stark von der Ausgestaltung der jeweiligen Versorgungszusagen abhängig. In unserem heutigen Beitrag möchten wir hierauf kurz eingehen. 

Erhöhung der Beitragsgrenzen bei der Entgeltumwandlung 

Arbeitnehmer profitieren von der Möglichkeit durch die Anhebung höhere Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei in die bAV einzubringen. Anhand des Durchführungsweges der Direktversicherung zeigen wir nachfolgend die Steigerung der Grenzbeträge für die Entgeltumwandlung wie folgt: 

  • Lohnsteuerfreie Beiträge: 8 % der BBG, das entspricht 7.728 EUR jährlich oder 644 EUR monatlich.
  • Sozialversicherungsfreie Beiträge: 4 % der BBG, das entspricht 3.864 EUR jährlich oder 322 EUR monatlich. 

Darüber hinaus erhöht sich der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss, was das Versorgungsniveau der Arbeitnehmer weiter verbessert. 

Folgen für Versorgungszusagen mit gespaltenen Rentenformeln 

Bei gespaltenen Rentenformeln, die Entgeltbestandteile oberhalb der BBG anders behandeln als darunter, können erhebliche (nachteilige) Konsequenzen für Arbeitnehmer eintreten. Beispielsweise können die Rentenanwartschaften für Mitarbeitende, die 2025 oder in den Folgejahren in den Ruhestand gehen, deutlich sinken, falls keine entsprechenden Gehaltserhöhungen erfolgen. Arbeitgeber profitieren hier jedoch durch geringere Pensionsrückstände.

Anpassungen bei Abfindungen von Kleinstanwartschaften 

Die Abfindungsgrenze für Kleinstanwartschaften, die sich an der Bezugsgröße der Sozialversicherung orientiert, steigt ebenfalls. Ab dem 1. Januar 2025 kann eine monatliche Rentenanwartschaft bis 37,45 EUR (vorher 35,35 EUR) abgefunden werden.

Höchsthaftungsgrenze des PSVaG 

Die Erhöhung der BBG wirkt sich auch auf die Haftungsgrenzen des Pensions-Sicherungs-Vereins (PSVaG) aus. Laufende Renten und Anwartschaften sind im Insolvenzfall bis zum Dreifachen der Bezugsgröße abgesichert. 

Gesamtversorgungssysteme und der BBG-Anstieg

In Gesamtversorgungssystemen, die Rentenansprüche aus verschiedenen Quellen kombinieren, beeinflusst der BBG-Anstieg die Berechnung der anrechnungsfähigen gesetzlichen Rente. Aufgrund der Änderungen können bei der Bewertung der Pensionsrückstände niedrigere anzurechnende Rentenwerte (durch weniger Entgeltpunkte) resultieren, was langfristige Auswirkungen auf die Gesamtversorgungsniveaus hat. 

Fazit 

Der Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze ab 2025 markiert eine bedeutende Änderung mit vielschichtigen Konsequenzen für die betriebliche Altersvorsorge. Gleichzeitig erfordert die komplexe Materie eine detaillierte Betrachtung der individuellen Versorgungszusagen.

Unser Team von S&P Schulz & Partner steht Ihnen mit fundierter Expertise zur Seite, um die Auswirkungen auf Ihre bAV-Lösungen zu bewerten und optimal zu gestalten. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung!

 

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