Die Verpflichtung zur Installation von Photovoltaikanlagen für Gebäudeneubauten und Sanierungen.

Durch den Einsatz von Photovoltaikanlagen können Unternehmen und Privatpersonen maßgeblichen zur Reduzierung von CO²-Emissionen beitragen und sich Stück für Stück unabhängiger von fossilen Energiequellen machen.
In unserem heutigen Artikel wollen wir die Verpflichtung zur Installation von Solaranlagen beleuchten sowie auf das Zusammenspiel mit dem Risikoträger bzw. dem Versicherungsvertrag eingehen.
Da die entsprechenden Gesetze und Verordnungen auf Länderebene beschlossen wurden, gibt es derzeit keine bundeseinheitliche Regelung. Aufgrund der regionalen Nähe werden wir daher in unserem Artikel auf die Regelungen in Baden-Württemberg, Hessen und Rheinlad-Pfalz eingehen. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine unverbindliche Momentaufnahme handelt. Eine Rechtsberatung ist uns nicht gestattet. Entsprechende Details finden Sie den Bauordnungen des jeweiligen Bundeslandes.
Baden-Württemberg:
In Baden-Württemberg gilt die „Solarpflicht“ für alle Neubauten von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden, Parkplätze sowie für grundlegende Dachsanierungen. Grundlage ist die Photovoltaik-Pflicht-Verordnung des Landes, in der u.a. geregelt ist, dass mindestens 60% der relevanten Dachfläche genutzt werden müssen. Zulässig sind sowohl Photovoltaik- als auch Solarthermieanlagen. Baden-Württemberg war das erste Bundesland, das entsprechende gesetzliche Verpflichtungen eingeführt hat.
Hessen:
Das Land Hessen schreibt vor, dass neugebaute Parkplätze ab 50 Stellplätzen mit Solarzellen überdacht werden müssen. Auch für Gebäude, die dem Land gehören, besteht die Verpflichtung zur Installation von Photovoltaikanlagen bei deren Errichtung. Für Bestandsgebäude wird eine Regelung im November 2024 eingeführt.
Rheinland-Pfalz:
Gesetzliche Grundlage in Rheinlad-Pfalz ist das Landesgesetz zur Installation von Solaranlagen. Gewerbegebäude, Neubauten und Dachsanierungen von öffentlichen Gebäuden unterliegen hier der Solarpflicht. Neubauten von Wohngebäuden ab 50m² Dachfläche müssen „PV-ready“, das heißt für eine Solaranlage geplant und vorbereitet, errichtet werden. Auch umfangreiche Dachsanierungen fallen unter diese Regelung.
Auswirkungen auf den Versicherungsschutz:
Obwohl Photovoltaikanlagen viele Vorteile mit sich bringen, gibt es auch Risiken, welche im Zusammenhang mit der Installation zu berücksichtigen sind.
Die Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern nebst den hierzu notwendigen Gewerken und Anlagen, beeinflussen die Risikobetrachtung des baulichen Brandschutzes wesentlich, denn mit der Installation mehren sich die Zündquellen und Brandlasten in einem schlecht zugänglichen und schlecht bis nicht überschaubaren Bereich eines Gebäudes. Die Ursachen für einen Brand in Verbindung mit einer PV-Anlage sind vielfältig und werden in etlichen Veröffentlichungen beschrieben, weshalb wir hier von einer Aufzählung Abstand nehmen möchten. Neben der Feuer-Gefahr ist zu beachten, dass sich auch die Schadenmöglichkeiten mit Blick auf Schnee-, Wasser- und Windlasten erhöhen.
Bevor Unternehmen die Installation von Photovoltaikanlagen auf Produktions-, Lager- und Verwaltungsgebäuden vornehmen, ist eine frühzeitige versicherungstechnische Prüfung und Risikoeinschätzung zu empfehlen. Dies insbesondere deshalb, da es derzeit keine brancheneinheitlichen Standards und Vorgehensweisen der Risikoträger zu Risikoverbesserungsempfehlungen für Unternehmen im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen gibt und die Versicherer das Thema „Photovoltaik“ unterschiedlich bewerten.
Hier ist zu berücksichtigen, dass die Betrachtung aus dem Blickwinkel des Sachwertschutzes erfolgt.
Mit Blick auf den Versicherungsschutz als solchen ist zu beachten, dass als fest mit dem Gebäude verbundene Einrichtung, die der Versorgung des Gebäudes dient, eine Photovoltaikanlage im Rahmen der Gebäudeversicherung grundsätzlich mitversichert. Diese muss in der Wertermittlung berücksichtigt werden, um nicht in eine Unterversicherung zu geraten. Auch wenn die Anlage über eine eigenständige Allgefahrendeckung abgesichert wird, ist eine Abstimmung mit dem Gebäudeversicherer zu empfehlen.
Erste Wahl zur Absicherung von Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung sind Allgefahrendeckungen, die i.d.R. Deckung bereits ab der Montage bieten und dann neben der Gefahr eines Sachschadens auch einen möglichen Ausfall der Anlage versichern.
Daneben ist darauf zu achten, dass als Betreiber einer solchen Anlage u.U. auch ein erhöhtes Haftungsrisiko besteht. Gute Privathaftpflichtprodukte bieten im privaten Bereich hier ausreichend Deckung für das Risiko des privaten Photovoltaikanlagenbetreibers. Im Rahmen der betrieblichen Haftpflichtdeckung ist die Deckung mit Blick auf die Anlage zu prüfen und ggf. zu erweitern.
Für mögliche rechtliche Streitigkeiten, zum Beispiel mit den Stadtwerken, sollte der Baustein „Betreiber von Photovoltaikanlagen“ in keiner guten Rechtsschutzabsicherung fehlen.
Nutzen Sie unsere Expertise in diesem Bereich und lassen sich für Ihre persönliche Absicherung von unserem Team beraten.