Die Produkthaftung wird EU-weit angepasst.

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 Produkthaftung 2.0 – Die Produkthaftung wird EU-weit angepasst.

Auf Basis der ProdHaftRL wurden alle Mitgliedstaaten der EU verpflichtet, eine Gefährdungshaftung des Herstellers von Produkten in ihre Rechtsordnungen zu führen. 

Somit können Verbraucher EU-weit Ansprüche für Schäden durch fehlerhafte Produkte auf Basis der Gefährdungshaftung geltend machen. 

Nach 39 Jahren erfolgte nun Ende 2024 eine Anpassung, um vor allem den Veränderungen durch das digitale Zeitalter gerecht zu werden.

Die neue Produkthaftungsrichtlinie (ProdHaftRL) wurde am 23.10.2024 als Richtlinie (EU) 2024/2853 über die Haftung für fehlerhafte Produkte im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und muss bis zum 9. Dezember 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. 

Die zunehmende Digitalisierung und damit das Aufkommen neuer Geschäftsmodelle hatten eine, der neuen ProdHaftRL vorausgehende, Evaluation der Produkthaftungsrichtlinie notwendig gemacht, bei der die Ansichten der verschiedenen Interessengruppen von der herstellenden Industrie bis zu Verbraucherschutzorganisationen sowie Experteneinschätzungen eingeholt wurden.

Auf Grundlage des Ergebnisses hatte die Europäische Union nun die Produkthaftung an die technische Entwicklung, insbesondere im Bereich der künstlichen Intelligenz sowie digitaler Aspekte wie Smart-Home-Technologie, angepasst. 

Die neue Richtlinie enthält Verschärfungen und schnürt das Sicherheitsnetz aus zivilrechtlicher Haftung und Produktsicherheit für EU Verbraucher enger. Die Verbraucherrechte, gerade mit Blick auf die digitale Wirtschaft, sind klar im Fokus, denn bislang war es rechtlich nicht klar, wie die Definition der ProdHaftRL auf Digitalprodukte anzuwenden ist. 

Mit der Aufnahme von Software und digitalen Konstruktionsunterlagen in den Produktbegriff wird nun klargestellt, dass auch solche Produkte, gleich ob materieller oder immaterieller Art, von der Richtlinie erfasst sind. 

Lediglich sog. "Open-Source-Software", die außerhalb einer gewerblichen Tätigkeit entwickelt wurde, ist vom Anwendungsbereich der ProdHaft-RL ausgenommen. 

Ebenso wurde der Schadensbegriff modifiziert. So triggert die Zerstörung oder die Beschädigung privater Daten durch beispielsweise einen Fehler in der Software, die Haftung. 

Der bisher geltende „Selbstbehalt“ für „Bagatellschäden“ in Höhe von 500 Euro entfällt. Damit wird es Verbrauchern erleichtert, auch kleinere Schadensersatzforderungen geltend zu machen. Für Unternehmen bedeutet dies ein erhöhtes Risiko von Klagen und einer Zunahme von Kleinforderungen, die kumulativ erhebliche Kosten verursachen können.

Gerichte werden sich darüber hinaus künftig also auch mit Kleinschäden befassen. 

Ein wichtiger Aspekt ist die Neuregelung der Beweislast und der Offenlegungsverpflichtungen. 

Verbraucher müssen zwar weiterhin die Fehlerhaftigkeit eines Produkts nachweisen. Der ursächliche Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden wird jedoch vermutet, was die Beweisführung erleichtert. Zudem können Geschädigte vor Gericht die Herausgabe von Beweismitteln durch den Hersteller beantragen. Nationale Gerichte können hierzu die Offenlegung relevanter Dokumente anordnen.

Bis zum 9. Dezember 2026 müssen alle EU-Mitgliedstaaten die General Product Safety Regulation (GPSR) in nationales Recht umsetzen. 

In Deutschland wird dies voraussichtlich durch ein neues Produkthaftungsgesetz (ProdHG) oder durch Anpassungen der Zivilprozessordnung (ZPO) erfolgen.

Auswirkungen auf die Produkthaftpflichtversicherung sind somit zu erwarten. 

Eine Pflicht-Produkthaftpflichtversicherung oder Deckungsvorsorgepflicht des Herstellers wird durch den Vorschlag der EU-Kommission nicht eingeführt. Allerdings erweitert der Vorschlag den Anwendungsbereich der EU-Produkthaftungsrichtlinie.

Die geplanten Änderungen der EU-Produkthaftungsrichtlinie werden unweigerlich zu einer nicht unerheblichen Ausweitung der gesetzlichen Haftung und damit zu einem Anstieg der entsprechenden Schadenzahlungen für die Haftpflichtversicherer führen. 

Durch steigende Schadenkosten im Zusammenhang mit höheren Regulierungskosten ist mittelfristig mit entsprechenden Anpassungen der Prämien zu rechnen. 

Aber auch die Deckungskonzepte der Versicherer werden Anpassungen erfahren, so unsere aktuelle Einschätzung. 

Als Versicherungsmakler für Unternehmen haben wir den Markt im Blick und agieren frühzeitig für unsere Kunden. Strategisch und persönlich. 

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