Beauftragung fremder Unternehmen / Subunternehmen und der Versicherungsschutz.

Risikomanagement
Versicherungsmanagement
Schwei

Gerade in der Logistik, der Landwirtschaft und in der IT-Branche werden häufig vom Hauptunternehmer bei großen Aufträgen oder zeitkritischen Projekten einzelne Leistungen, welche dieser seinem Auftraggeber schuldet, an Subunternehmer vergeben. Die Gründe sind vielfältig, aber in der Regel geht es um die Ersparnis von Kosten sowie die Kapazitätsverteilung spezieller Fertigkeiten. 

Der Subunternehmer ist rechtlich selbständig und in der Art und Weise, wie er seinen Vertrag erfüllt, grundsätzlich frei. 

Durch den Subunternehmer verursachte Leistungsstörungen muss sich das Hauptunternehmen vom Auftraggeber anlasten lassen. Kommt es zu einem Schadenfall, stellt sich schnell die Haftungs- und die Deckungsfrage. Auch wenn ggf. eine Haftung im Innenverhältnis besteht, so verlangt der Auftraggeber in der Regel schnell und unkompliziert entschädigt zu werden – hier benötigt das Hauptunternehmen dann ggf. Unterstützung bei der Bewertung der Haftung sowie des Schadenumfangs. 

Es ist also zu empfehlen, bereits zu Beginn der Zusammenarbeit eine Regelung zu treffen, wie sich Unternehmen vor Schäden schützen können, die durch den Subunternehmer verursacht werden. 

Hierbei handelt es sich um eine elementare Frage, da die Subunternehmer im Auftrag des Versicherungsnehmers tätig sind und somit das Risiko eines Schadens erhöht wird. 

In unserem heutigen Beitrag möchten wir einen Blick auf die Haftpflichtversicherung werfen. 

Bei der betrieblichen Haftpflichtversicherung handelt es sich um die wichtigste Versicherung für Unternehmen. Bei der Wahl der passenden Police kommt es aber auf die Details an. 

Die meisten Policen versichern das Risiko durch die Beauftragung von Subunternehmern grundsätzlich mit. 

Da sich hierdurch das Risiko des Versicherers verändert -das Risiko wird durch unbekannte Unternehmen ggf. erhöht- wird Deckung oftmals aber nur bis zu einem gewissen Umsatzanteil des Gesamtumsatzes gewährt. 

Zudem fallen zumeist nur Subunternehmertätigkeiten unter den Versicherungsschutz, welche vom Versicherungsnehmer auch selbst ausgeführt werden und welche in der Betriebsbeschreibung aufgeführt sind. Nicht versichert sind i.d.R. unternehmensfremde Leistungen. 

Hier ist also Expertenwissen gefragt, wenn es um die Bewertung bestehender Deckungskonzepte sowie die Erstellung eines ggf. neuen Konzepts geht. 

Entscheidend ist daher zunächst, um welches Risiko es sich handelt. Dabei sind unter anderem folgende Fragen zu klären:

  • Welche Tätigkeiten werden an Subunternehmer vergeben und fallen diese grundsätzlich unter den eigenen Versicherungsschutz?
  • Welchen Umsatzanteil haben diese Tätigkeiten am Gesamtumsatz?
  • Wie verändert sich hierdurch das Risiko für das Unternehmen selbst?
  • Welche Vereinbarungen wurden mit dem Subunternehmer hinsichtlich dessen Versicherungsschutz getroffen?
  • Wie werden die Leistungen überwacht und abgenommen?
  • Wie solvent ist mein Subunternehmer und welche langfristigen Risiken könne für das eigene Unternehmen entstehen? 

Auf Grundlage dieser Informationen ist dann der Deckungsumfang und die Höhe der Versicherungssumme abzustimmen. Zudem ist das Bedingungswerk und insbesondere die Regelung von Subunternehmertätigkeiten zu prüfen. Dabei muss geklärt werden, wie genau die Mitversicherung von Haftpflichtansprüchen wegen Schäden, die durch einen vom Versicherungsnehmer beauftragten Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, geregelt ist. 

Hier gibt es gravierende Unterschiede. Als Versicherungsmakler für Unternehmen empfehlen wir eine offene Regelung, welche auch Versicherungsschutz bei unternehmensfremden Leistungsvergaben, soweit das Leistungsangebot mit dem versicherten Gewerbe technisch und fachlich zusammenhängt oder es wirtschaftlich ergänzt, vorsieht.  Dabei ist zu beachten, dass die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Subunternehmer selbst vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist. 

 

 

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