Auslandsgesellschaften in Frankreich und der Versicherungsschutz – Ein Impuls.

Risikomanagement
Versicherungsmanagement
Versicherungen Frankreich

Als Familienunternehmen denken und handeln wir langfristig orientiert, weshalb wir auf Partnerschaften setzen, welche unsere Werte teilen und welche über eine hohe fachliche Expertise, Erfahrung und ein breites Netzwerk verfügen. Nur so können wir unserem eigenen Qualitätsanspruch bei der Begleitung international tätiger Unternehmen gerecht werden. Denn gerade bei der Betrachtung jeweils länderspezifischer Besonderheiten sind es oft feine aber wichtige Unterschiede, welche die Wirksamkeit der Deckung beeinflussen können. 

Am Beispiel Frankreich wollen wir Ihnen heute einige Besonderheiten aufzeigen, die u.a. aufgrund der lokalen Gegebenheiten zu beachten sind. Diese Aufzählung ist nicht abschließend und soll Ihnen einen Impuls einiger landesspezifischen Besonderheiten geben.

  • Häufig werden die Räumlichkeiten der neuen Niederlassung angemietet und nicht gekauft. Deutsche Deckungen sehen im Rahmen der Haftpflichtdeckung die Mitversicherung der Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen vor – nicht jedoch die französische. Hier sind Mietsachschäden Teil der Sachversicherung
  • Schäden durch selbstfahrende Arbeitsmaschinen, wie Nassreinigungsmaschinen und Gabelstapler, werden in Deutschland unter gewissen Voraussetzungen über die Haftpflichtversicherung gedeckt. Auch hier gibt es in Frankreich Besonderheiten zu beachten, denn diese Geräte sind im Rahmen des KFZ-Pflichtversicherungsgesetztes versicherungspflichtig – und benötigen daher eine eigene KFZ-Haftpflichtversicherung
  • Arbeitgeber in Frankreich sind verpflichtet, jedem sozialversicherungspflichtig Beschäftigtem eine Krankenzusatzversicherung anzubieten – als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung. Darüber hinaus hat der Arbeitgeber leitenden Angestellten für den Fall eines langanhaltenden Ausfalles nach einem Arbeitsunfall oder bei Invalidität Versicherungsschutz zur Verfügung zu stellen
  • Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten werden in Deutschland über die Berufsgenossenschaft abgewickelt. Die Handhabung in Frankreich ist verschieden, hier haftet der Leiter des Unternehmens weshalb diese Vorfälle im Rahmen der Sozialversicherung und der Betriebshaftpflicht abgedeckt werden
  • Umweltschäden, die aus einem Störfall oder allmählich geschehen, werden in Deutschland über die Umweltschadenversicherung, meist als Teil der Betriebshaftpflichtversicherung, gedeckt. Im Rahmen eines Pools werden solche Schäden in Frankreich versichert. Die Finanzierung erfolgt über eine gesonderte Abgabe im Rahmen der Erhebung der Beiträge für die betrieblichen Versicherungen
  • Der Versicherungsschutz vor Elementarschäden wird in Frankreich flächendeckend organisiert. Fundament des Systems zum Schutz vor Elementarschäden (régime catastrophe naturelle, sog. "CatNat-System") bildet in Frankreich das Prinzip der nationalen Solidarität. Mit Blick auf die Sachversicherung sind hier entsprechende Besonderheiten zu beachten 
  • Terrorrisiken werden in Frankreich über den Pool GAREAT als Pflichtdeckung für Risiken >20 Mio. Versicherungssumme platziert. Die Deckung ist weitergehend als beispielsweise die EXTREMUS-Deckung auf dem deutschen Markt, denn sie schließt ABC-Risiken und Dirty Bombs ein. Darüber hinaus umfasst der vom Gesetzgeber vorgegebene Deckungsumfang auch Auswirkungen von terroristischen Anschlägen im Ausland auf Risiken, die auf französischem Grund belegen sind 
  • Bei Bauprojekten sind darüber hinaus weitere Besonderheiten. Dies ist unter anderem abhängig von der Größe der Baustellen. Bei Großbaustellen, deren Gesamtbausumme von vornherein über 15 Mio. EUR hinausgeht bestehen besondere Möglichkeiten, Risiken zu transferieren 

Die Risiken für Unternehmen sind unterschiedlich und gerade im Ausland zeigt sich oftmals gravierende Unterschiede, wenn es um den Risikotransfer geht. Hier unterstützen wir Sie in enger Zusammenarbeit mit unseren Partnern. 

Sie planen, eine Auslandsgesellschaft zu gründen oder sind bereits über Tochtergesellschaften im Ausland tätig? Dann sprechen Sie uns an!

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