Arbeitsunfall im Homeoffice und der Versicherungsschutz.
Die Vorteile des Homeoffices sind vielfältig: gesteigerte Produktivität, mehr Flexibilität im Alltag und dadurch eine bessere Work Life Balance.
Doch was passiert, wenn es zu einem Arbeitsunfall im Homeoffice kommt? Gibt es ausreichend Versicherungsschutz für den Geschädigten?
Werfen wir zunächst einen Blick auf die gesetzliche Unfallversicherung: Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung auch im Homeoffice. Allerdings leistet die gesetzliche Unfallversicherung nur im Falle von Unfällen, die während einer versicherten Tätigkeit eingetreten sind. Dies schließt nur Arbeitsunfälle während der eigentlichen Arbeit und auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstätte ein.
Seit 2021 wurde die gesetzliche Regelung gem. § 8 SGB VII erweitert. Nun sind auch Arbeitsunfälle im Homeoffice abgedeckt.
Doch die Unterscheidung zwischen einem versicherten Arbeitsunfall und einem nicht versicherten privaten Unfall ist nicht immer Eindeutig und Streit „quasi vorprogrammiert“.
Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung im Homeoffice setzt voraus, dass eine entsprechende Vereinbarung zwischen den Arbeitsvertragsparteien besteht, die die Arbeit im Homeoffice erlaubt. Diese Vereinbarung kann direkt im Arbeitsvertrag oder im Rahmen einer Zusatzvereinbarung festgehalten werden.
Ein Arbeitsunfall wird, so das SGB, als Ereignis definiert, welches sich infolge einer versicherten Tätigkeit ereignet hat. Dies bedeutet, dass der Unfall im Zusammenhang mit einer entsprechend beruflichen Tätigkeit stehen muss, die dem Arbeitgeber dient.
Ob diese Tätigkeit als versichert gilt, hängt davon ab, ob der Beschäftigte bei der Tätigkeit eine dem Arbeitgeber dienende Aufgabe ausführen wollte. Diese Absicht muss sich aus den objektiven Umständen des Einzelfalls ergeben und hier kommt es häufig zu Unstimmigkeiten. Die Wahrscheinlichkeit einer Ablehnung der Berufsgenossenschaft ist bei Unfällen im Homeoffice weitaus größer.
Um eine ggf. aufkommende Lücke zu schließen und sich zusätzlichen Schutz zu sichern, bietet sich der Abschluss einer betrieblichen Gruppenunfallversicherung an.
Die Gruppenunfallversicherung als Ergänzung: Mehr Schutz und mehr Vorteile!
Eine betriebliche Gruppenunfallversicherung deckt nicht nur Unfälle im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit, sondern auch im privaten Bereich ab. Es handelt sich um eine „24 Stunden / 365 Tage im Jahr“ - Deckung. Zudem können der Leistungsumfang sowie die Versicherungssummen für Invalidität oder Todesfall flexibel gestaltet werden, um den individuellen Bedürfnissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der Unternehmensführung gerecht zu werden.
Darüber hinaus ist eine Gruppenunfallversicherung ein wirksames Instrument, um qualifizierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusätzliche Anreize zu bieten. Eine solche Deckung kann bspw. in das Recruiting integriert werden, da diese zur Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung beiträgt.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Lassen Sie uns gerne in einem persönlichen Gespräch das Thema individuell für Ihr Unternehmen beleuchten.