Allmählichkeitsschäden in der Haftpflichtversicherung.

Durch eine lange Einwirkung kann sich ein anfänglich kleiner Schaden nicht unerheblich vergrößern, was sich auch auf das Schadenausmaß und somit auch die Schadenhöhe auswirkt. Welcher Versicherungspolice der Schaden zugeordnet werden kann, ist im Einzelfall zu prüfen.
Wurde der Schaden durch einen Dritten, z.B. im Zusammenhang mit einer Montage eines Wasseranschlusses verursacht, spricht man von einem sogenannten Allmählichkeitsschaden. Bei diesem Begriff handelt es sich um einen versicherungstechnischen Begriff aus dem Bereich der Haftpflichtversicherung unter den Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden fallen, welche durch die allmähliche Einwirkung von Temperatur, Feuchtigkeit, Niederschlag (z.B. Wasser, Staub, Rauch), Dämpfe und Gase entstanden sind.
Nicht ausschlaggebend ist, ob sich das schadenverursachende Ereignis allmählich oder plötzlich ereignete. Relevant für die Definition des Allmählichkeitsschadens ist, dass das schadenauslösende Ereignis zu einer länger andauernden schädlichen Einwirkung geführt hat und bisweilen unentdeckt blieb. Über welchen Zeitraum lässt sich häufig nicht genau festlegen. Die Rechtsprechung hat hier, je nach Schaden, unterschiedliche Zeiträume als ausreichend angesehen.
Inwieweit Deckung über die Haftpflichtversicherung für einen Allmählichkeitsschaden besteht, kommt insbesondere auf den Schaden sowie das zugrundeliegende Bedingungswerk an.
Bis zu den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) 2002 galten Allmählichkeitsschäden grundsätzlich ausgeschlossen. Seit den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) 2008 wurde dieser Ausschluss, abhängig vom Risikoträger, in der Regel gestrichen.
Auch das Oberlandesgericht Nürnberg urteilte zugunsten der Versicherungsnehmer und hat den AHB-Ausschluss als unzulässig erkannt. Der Ausschluss von sogenannten Allmählichkeitsschäden sei für den Kunden nicht erkennbar und dem Versicherer die Möglichkeit zu Willkürentscheidungen gegeben gewesen, so die Urteilsbegründung.
Die Abgrenzung zu den Bedingungsausschlüssen Verschleiß, Abnutzung und übermäßige Beanspruchung ist oft nicht einfach, denn alle drei Ereignisse können allmählich entstehen.
Im Schadenfall ist daher Expertenwissen gefragt. Ein entsprechend umfangreicher Versicherungsschutz gibt zudem Sicherheit.
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