Risikomanagement: Heißarbeiten und der Versicherungsschutz.

Risikomanagement
Heißarbeiten Versicherung

Die allgemeinen Sicherheitsvorschriften der Feuerversicherung, kurz ASF, enthalten eine lange Liste an Forderungen zur Risikoverbesserung bzw. Schadenverhütung und werden ausdrücklich in den Versicherungsvertrag einbezogen. Gerade in der industriellen bzw. gewerblichen Sachversicherung spielt die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften eine große Rolle. 

Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalles gegenüber dem Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen bzw. die Leistung im Schadenfall verweigern. 

Bei einer der Forderung innerhalb der Sicherheitsvorschriften handelt es sich unter anderem auch um die Sicherheitsvorschriften für Feuergefährliche Arbeiten, denn entsprechende Arbeiten stellen eine der Hauptbrandursachen in Betrieben dar. 

Zu feuergefährlichen Arbeiten zählen Arbeiten, bei denen eine erhöhte oder eine besondere Brandgefahr besteht. Konkret handelt es sich um Arbeiten, bei denen hohe Temperaturen auftreten, bzw. eine Brandgefahr durch Funkenflug, Herabfallen brennbarer Materialien o.ä. besteht. 

Bei Wartungsarbeiten, Umbauten und Reparaturen in Betrieben kommt es sehr häufig zu sogenannten Heißarbeiten durch zum Beispiel Schweiß-, Schneid-, Schleif- und Aufheizarbeiten. 

Der überwiegende Teil von Brandschäden entsteht hier durch eine unsachgemäße Durchführung oder auch eine fehlende Nachkontrolle (Brandwache) nach Abschluss der Arbeiten. 

Um Schäden durch Heißarbeiten zu vermeiden, regeln die vereinbarten Sicherheitsvorschriften den Umgang mit feuergefährlichen Arbeiten, die außerhalb hierfür vorgesehener Werkstätten und Arbeitsplätze vorgenommen werden. Die Regelungen zum Umgang mit feuergefährlichen Arbeiten sind sehr detailliert und allen Verantwortlichen im Unternehmen bekannt zu geben und zwingend zu beachten. 

Vor der Aufnahme einer solchen Arbeit ist zu prüfen, ob diese auch an einem entsprechend sicheren Platz, z.B. außerhalb der Produktionshalle oder durch alternative Maßnahmen ohne Feuerrisiken durchgeführt werden kann. Dies hat im Zuge einer Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebssicherheitverordnung und Gefahrstoffverordnung zu erfolgen. 

In entsprechenden Bereichen dürfen solche Arbeiten, welche feuergefährlich sind, nur von ausgebildeten Personen ausgeführt werden, die über 18 Jahre alt sind. Auszubildende dürfen die Arbeiten nur unter Aufsicht ausführen. Bei Auftragsvergabe sind die einschlägigen Vorschriften über die Koordination bei der Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer zu beachten. Spätestens vor Beginn der feuergefährlichen Arbeiten ist insbesondere festzulegen, wer den Brandposten (während der Arbeiten) und die evt. erforderliche Brandwache (nach Abschluss der Arbeiten) stellt. Personen, die für den Brandposten vorgesehen sind, müssen entsprechend unterwiesen sein. Handlöschgeräte sind bereitzustellen. 

Außerhalb ständiger, hierfür vorgesehener Arbeitsplätze, sind diese Arbeiten nur mit schriftlicher Genehmigung (Heißarbeitserlaubnisschein) der Betriebsleitung oder der von ihrer beauftragten Person zulässig. Dieser Schein muss genaue Angaben über die zu treffenden Schutzmaßnahmen enthalten. 

Es ist darauf zu achten, dass brennbare Gegenstände oder Materialien nicht durch Flammen, Funken, Schmelztropfen, heiße Gase und Dämpfe oder durch Wärmeleitung gefährdet bzw. entzündet werden. Die Arbeitsstelle und ihre Umgebung, gefährdete benachbarte Räume (daneben, darüber, darunter), Zwischendecken und ähnliche Hohlräume sind laufend zu kontrollieren. Bauteile, die aufgrund von Wärmeleitung gefährdet sind, müssen mit Wasser gekühlt werden. Im Brandfall ist die Arbeit sofort einzustellen, die Feuerwehr zu alarmieren und die Brandbekämpfung unverzüglich einzuleiten.

Durch die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften entstehen entsprechende Vorteile. Versicherungsnehmer verbessern ihre Risikosituation bzw. die Ausfallwahrscheinlichkeit sowie ihre Versicherbarkeit. 

Als Versicherungsmakler und Risikomanager für Unternehmen setzten wir beim Risiko an und beraten Sie umfänglich zu Risikotransfer- und Verbesserungsmöglichkeiten. 

 

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