Nachbesserungsbegleitschäden – ein oft unterschätztes Risiko für Bau- und Handwerksbetriebe.

Versicherungsmanagement
Nachbesserungsbegleitschäden

Für Unternehmer stellt sich dabei eine zentrale Frage: Welche finanziellen Folgen entstehen, wenn ein Mangel beseitigt werden muss – und welche davon sind überhaupt versicherbar?

Gerade im Bauhaupt- und Baunebengewerbe treten solche Situationen regelmäßig auf. In der Praxis wird dabei zwischen zwei Formen unterschieden: Nachbesserungsbegleitschäden und erweiterten Nachbesserungsbegleitschäden. In unserem heutigen Artikel beschreiben wir diese zwei Schadenarten und möchten Sie sensibilisieren, Ihre Deckung auf diesen Versicherungsbedarf hin zu überprüfen. 

Nachbesserungsbegleitschäden

Nachbesserungsbegleitschäden entstehen unmittelbar im Zusammenhang mit der Beseitigung eines Mangels. Es handelt sich also um Schäden, die zwangsläufig entstehen, wenn eine fehlerhafte Arbeit korrigiert werden muss. 

Ein Praxisbeispiel: Ein Handwerksbetrieb übernimmt Abdichtungsarbeiten mit Schweißbahnen für eine zu errichtende Bodenplatte. Nach dem Gießen der Bodenplatte stellt sich heraus, dass die Abdichtung nicht ordnungsgemäß ausgeführt wurde und Feuchtigkeit eindringt. Um den Fehler zu beheben, muss die bereits gegossene Bodenplatte wieder entfernt werden, damit die Abdichtung korrekt erneuert werden kann.

Besteht Versicherungsschutz für Nachbesserungsbegleitschäden, übernimmt dieser die Kosten für das Demontieren oder Zerstören betroffener Sachen sowie für die Wiederherstellung der Gewerke, die nicht vom eigenen Betrieb ausgeführt wurden.

Erweiterte Nachbesserungsbegleitschäden

Noch komplexer werden Schadenfälle, wenn im Zuge der Mangelbeseitigung eigene Arbeiten oder weitere Bauteile wieder entfernt oder zerstört werden müssen. Hier spricht man von erweiterten Nachbesserungsbegleitschäden. Neben zusätzlichen Baukosten können dabei auch wirtschaftliche Folgeschäden entstehen. 

Ein Praxisbeispiel: Ein Dachdeckerbetrieb deckt ein Dach neu ein und baut zusätzlich Dachfenster ein. Später zeigt sich, dass die Dacheindeckung fehlerhaft ausgeführt wurde und Wasser eindringt. Das Dach muss daher vollständig neu gedeckt werden. Dafür müssen auch die bereits eingebauten und eigentlich unbeschädigten Dachfenster wieder ausgebaut werden. Durch die notwendige Nachbesserung verzögert sich außerdem die Fertigstellung eines Mehrfamilienhauses. Der Bauherr macht daraufhin einen Schaden wegen entgangenem Mieterlös geltend. 

Wenn erweiterte Nachbesserungsbegleitschäden im Versicherungsschutz eingeschlossen sind, können je nach Vertragsgestaltung unter anderem folgende Kosten abgesichert sein:

  • Ausbau und Wiedereinbau eigener Gewerke
  • erneute Material- und Montagekosten
  • wirtschaftliche Folgeschäden, beispielsweise durch Bauverzögerungen

Warum ein genauer Blick in den Versicherungsschutz wichtig ist

Viele Unternehmer gehen davon aus, dass solche Kosten automatisch über die Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert sind. In der Praxis ist das jedoch häufig nicht der Fall, denn in vielen Standardverträgen sind Nachbesserungsbegleitschäden nur eingeschränkt oder gar nicht versichert. Deshalb lohnt sich eine sorgfältige Prüfung der bestehenden Absicherung. Je nach Tarif und Vertragsgestaltung können entsprechende Erweiterungen vereinbart werden, so dass typische Risiken aus der täglichen Baupraxis deutlich umfassender abgesichert sind.

Fazit

Nachbesserungsbegleitschäden gehören zu den Risiken, die in Bau- und Handwerksbetrieben schnell hohe Kosten verursachen können. Besonders dann, wenn zur Mangelbeseitigung bereits fertiggestellte Bauteile geöffnet, entfernt oder erneut hergestellt werden müssen. 

Eine risikogerechte Betriebshaftpflichtversicherung sollte daher Deckung für diese Schäden gewähren. Eine regelmäßige Überprüfung bestehender Verträge kann dabei helfen, Deckungslücken zu erkennen und den Versicherungsschutz an die tatsächlichen Anforderungen des Betriebs anzupassen.  

Profitieren Sie von unserer jahrelangen Expertise und sprechen uns gerne an.

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